PAUER warnt vor Abschluss mit ERGO-Versicherungsverträgen

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ERGO leistet nicht im Schadenfall

 

 

 

 

FAMILIE Pauer ist zutiefst enttäuscht von der ERGO Versicherung. Seit über 37 Jahren versucht sie die ihr im Schadenfall zugesagte Leistung zu bekommen.

Doch die ERGO-Versicherung zieht ihren Kunden, der nach einem schweren Mototradunfall seine Ansprüche angemeldet hat, seit über 30 Jahren vor den Kadi der Justiz Bayern.

Ein Prozesstag folgt dem nächsten. Kosten und weitere Kosten sind die Folgen. Die Jusitzbehörden in Bayern freuen sich über die üppig anfallenden Gebühren und ziehen den Prozess seit über 3 Dekaden in die Länge und wollen das Unfallopfer dazu nötigen, einen Vergleich abzuschließen, der nur einen  Bruchteil seines Anspruches enthält.

So wird aus dem Unfallopfer ein Justizopfer, welches seit über 35 Jahren auf ein Urteil hofft. Die Justizbehörden geben immer wieder zu verstehen dass sie keine Lust haben ein Urteil zu schreiben, ab gerne Gebühren kassieren wollen.

Ein Prozessbeobachter witzelte über die Juristen und fragte nach der Definition „eines ehrlichen Juristen“. Die Frage konnte keiner der beteiligten Juristen beantworten. Nachdem der Beobachter keine Antwort von den rudimentären Beteiligten bekam, verriet er die Lösung: Ein ehrlicher Jurist in der Fachsprache der Jusitz nennt man üblicherweise „Ein Ding der Unmöglichkeit“.

Nachdem offebkundig wurde, wie ein ehrlicher Jurist in Fachkreisen der D.A.S. genannt wird, erklärte ein anderer Beobachter, das man bei Gericht kein Recht bekommen könne, sondern ur rein Urteil.

So ging das Unfallopfer zum wiederholten Maß aus dem Gerichtsgebäude ohne weder sein Recht noch ein Urteil zu bekommen.

Warum weigerst sich die ERGO, dem Opfer die vertragsgemäße Leistung auszuzahlen?

Was sagt der Eigentümer, die Münchner Rück, zu den Gebahren der ERGO?

Wieviel Kunden der ERGO warten heute noch immer auf eine vertragsgemäße Auszahlung nach einem Schadenfall?

ERGO nicht empfehlenswert

Nach § 263 StGB betrügt, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält

Liegt hier solch ein Fall Vor?

Bis zu vollständigen Klärung raten ehrliche Mitbürger von einem Vertragsabschluss bei der ERGO Versicherung ab.

Familie Päuer ist ratlos und hofft trotzalledem auf ein glückliches Ende.

Die ERGO wird höflichst gebeten ihre Zusagen unverzüglich einzuhalten.

 

Presseanfragen bitte an Herrn M. Böhm