Esther Omlin – Eine gut vernetzte Staatsanwältin

Über die Schweizer Oberstaatsanwältin Esther Omlin

Esther Omlin war im Kanton Obwalden in der Schweiz 15 Jahre lang als Oberstaatsanwältin tätig. Mittlerweile führt sie als außerordentliche Staatsanwältin in Luzern Strafuntersuchungen durch und hat sich ein umfassendes Netzwerk mit verschiedenen juristischen Kooperationspartnern aufgebaut, auf deren Expertise sie stets zurückgreifen kann. In diesem Zusammenhang gilt sie als Ansprechpartnerin für sämtliche Belange im nationalen und internationalen Strafrecht. Durch ihre Tätigkeit als Staatsanwältin punktet Esther Omlin mit einer Menge Erfahrung und Fachwissen, wovon ihre Klienten profitieren können. Bei ihrer Arbeit legt sie den Fokus auf einen vertrauensvollen Umgang mit den Mandanten und sucht stets nach der optimalen Lösung für die Betroffenen.

WER IST ESTHER OMLIN?

Esther Omlin ist als außerordentliche Staatsanwältin in Luzern tätig und hat ihren Schwerpunkt auf nationalem und internationalem Strafrecht gelegt. Darunter fallen Strafprozesse, Wirtschaftsrecht, Menschenrechte, aber auch Völkerrecht. Sie ist Mitglied der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und in diesem Zusammenhang für die Prüfung und Analyse der menschenrechtlichen Verhältnisse in Gefängnissen, Psychiatrien und Heimen, sowie für die Beobachtung der schweizerischen und europäischen Zwangsrückschaffungsflüge zuständig. Darüber hinaus trägt Esther Omlin den Titel Präsidentin der Vereinigung der schweizerischen Staatsanwälte mit Führungsfunktion und ist als Autorin bei verschiedenen strafrechtlichen Publikationen wie dem Basler Kommentar zum Strafrecht, Haftpflichtkommentar oder wissenschaftlichen Monografien und Aufsätzen tätig.

WELCHE AUSBILDUNGSSTATIONEN HAT ESTHER OMLIN DURCHLAUFEN?

Esther Omlin erwarb innerhalb ihres juristischen Studiums an der Université de Fribourg ein zweisprachiges Lizentiat, an das später ein Doktorat im Strafrecht anknüpfte. Es folgten verschiedene Aus- und Weiterbildungen in der Strafverfolgung und im internationalen Recht. Seit ihrem juristischen Abschluss hatte Esther Omlin verschiedene Dozenten-Stellen und eine Stelle als Staatsanwältin und Oberstaatsanwältin inne. Eine Zeit, von deren Erfahrungen sie noch immer profitiert.

WORIN LIEGEN DIE KOMPETENZEN DES NETZSWERKS IM BEREICH DES NATIONALEN UND INTERNATIONALEN STRAFRECHTS?

Esther Omlins Netzwerk für Staatsanwälte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer und IT-Spezialisten hat sich den Bereichen Strafuntersuchungen, Expertisen und Beratungen verschrieben. Die Kompetenzen des Teams liegen vor allem im nationalen und internationalen Strafrecht sowie Handels- und Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus zählen das humanitäre Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisation, das internationale Beschaffungswesen, nationales und internationales Klima- und Umweltrecht, Medizinrecht und die Rechtsvergleichung zu angloamerikanischem Recht zu den Themengebieten des Netzwerks dazu. Das Team aus unabhängigen und außerordentlichen Staatsanwälten führt zum einen Strafuntersuchungen durch und ist zum anderen dafür zuständig, Rechtsgutachten und Untersuchungsbriefe zu verfassen, sowie Beratungsdienste in den genannten Kompetenzbereichen zu leisten. In diesem Zusammenhang profitiert es von der Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten, Uno-Experten, Treuhändern, Wirtschaftsprüfern und IT-Spezialisten in verschiedenen Kantonen und Sprachregionen.

WAS GENAU IST DIE AUFGABE EINES OBERSTAATSANWALTS?

Wie Esther Omlin erklärt, ist es die Aufgabe der Oberstaatsanwaltschaft, die Erwachsenenstrafverfolgung im entsprechenden Schweizer Kanton zu übernehmen und die damit verbundenen kantonalen und regionalen Staatsanwaltschaften zu beaufsichtigen. Zur Oberstaatsanwaltschaft gehören darüber hinaus Stabsfunktionen, die Dienstleistungen für die gesamte Staatsanwaltschaft im entsprechenden Kanton erbringen, wie beispielsweise die Bereiche Finanzen und Controlling, Personal und Ausbildung, Projekte, Informatik und Logistik, Rechtsdienst und vieles mehr. Hierfür ist allerdings grundsätzlich der Stabsleiter zuständig, ein Oberstaatsanwalt übernimmt allerdings in erster Linie die Planung, Führung, Steuerung und Weiterentwicklung der Erwachsenenstrafverfolgung.

WIE FUNKTIONIERT DAS STAFRECHT IN DER SCHWEIZ?

Wie Esther Omlin weiß, werden Straftaten in der Schweiz der allgemeinen Meinung nach weniger hart bewertet als in anderen Ländern. Allerdings gibt sie zu Bedenken, dass diese These abhängig von der Art und Schwere der Straftat ist. Grundsätzlich kann auch eine Straftat in der Schweiz mit einem langen Freiheitsentzug bestraft werden. So werden kleinere Gesetzesübertretungen beispielsweise zwar mit einer Geldbuße geahndet, doch Delikte gegen Leib und Leben, extreme Gewalt, Mord, aber auch Betrug und Raub können mit dem Freiheitsentzug bestraft werden.

WIE IST DIE SACHLAGE IM BEREICH DES JUGENDSTRAFRECHTS?

Als Staatsanwältin hatte es Esther Omlin auch gelegentlich mit Fällen zu tun, in denen Jugendliche die Übeltäter waren. Hier zeigt sich das Schweizer Strafrecht allerdings recht gnädig, es sei denn, es handelt sich um schwerwiegende Delikte. Ein Freiheitsentzug kommt allerdings erst ab Vollendung des 15. Lebensjahrs infrage und kann nur für einen Zeitraum von einem Jahr verhängt werden. Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs sind dann je nach Tat auch härtere Strafen und längere Freiheitsstrafen möglich.

SIEHT DAS SCHWEIZER RECHT AUCH LEBENSLANGE STRAFEN VOR?

Esther Omlin erklärt, dass lebenslange Freiheitsstrafen in der Schweiz tatsächlich eher selten vorkommen. Grundsätzlich darf diese Form der Bestrafung nur dann ausgesprochen werden, wenn das Gesetz eine entsprechende Sanktion abgesichert hat. Das geschieht der Juristin zufolge nur in wenigen Fällen, wie beispielsweise bei Mord und Völkermord, schweren Fällen der Geiselnahme, Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Folter, Kriegsverbrechen oder schweren Fällen eines Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft. Obwohl diese Verbrechen als sehr hart einzustufen sind, steht Esther Omlin zufolge auch hier nicht zwangsläufig fest, dass der Täter auch wirklich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringt. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch hier Verkürzungen auf eine Entlassung nach zehn bis 15 Jahren möglich.

WIE VERHÄLT MAN SICH IM FALLE EINER ANKLAGE?

Die Jahrelange Erfahrung von Esther Omlin zeigen, dass ein Angeklagter im Falle eines Strafverfahrens grundsätzlich versuchen sollte, ruhig zu bleiben. Wichtig ist es, niemals Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen, die nicht vorher mit dem Anwalt abgeklärt wurden. Denn egal wie nett ein Gespräch auch erscheinen mag – letztendlich kann es zu einem Verhör ausarten, auch wenn sich der Angeklagte dessen gar nicht bewusst ist. Ein Anwalt, der dem Angeklagten zur Seite steht und mit dem die Situation in aller Offenheit besprochen werden kann, ist daher essenziell. Eine Verteidigung sollte zu dem zügig erfolgen, da in der Regel ein Anspruch auf Verschiebung einer Vernehmung möglich ist.

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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