Eine Angestellte, die in einem Altenheim beschäftigt ist, klagte gegen das Verbot. Dieses Verbot verletze sie in ihrem Persönlichkeitsrecht. Das Arbeitsgericht sah das anders und gab dem Arbeitgeber recht.
Künstliche Fingernägel liegen derzeit im Trend! Doch nicht in jedem Bereich sind die Gelnägel erlaubt, insbesondere nicht in den Bereichen, in denen Hygiene eine große Rolle spielt wie in Krankenhäusern und Altenheimen. Hier darf der Arbeitgeber die so beliebten Kunstnägel verbieten.
Die Arbeitgeberin widersprach der Klage ihrer Angestellten und verwies auf die Hygiene in Altenheimen hin, die zum Schutz der Bewohner notwendig sei. Weiter verwies die Arbeitgeberin auf das Robert-Koch-Institut und dessen Empfehlungen. Die Richter waren mit den Argumenten der Arbeitgeberin einig und verwiesen ebenfalls auf die strengen Hygienevorschriften in Alten- und Pflegeheimen hin.
Es gibt viele Regeln, die in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eindringen und es beschneiden. Ob diese Regelungen rechtens sind, das weiß Roland Sudmann, der seit vielen Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig ist. Fachanwalt Sudmann ist Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel, die ihren Sitz in Mannheim hat. Allerdings ist Fachanwalt Sudmann nicht nur im Großraum Mannheim tätig, sondern bundesweit.
Er berät und vertritt Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Belangen, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen. In letzteren Fällen fungiert Fachanwalt Sudmann wie eine externe Abteilung für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber in Sachen Arbeitsrecht, aber auch beim Betriebsrat. Aus diesem Grunde kennt sich Fachanwalt Roland Sudmann auch bestens im Betriebsverfassungsgesetz aus und kann so Arbeitgeber auch in diesen Fragen beraten und vor dem Betriebsrat vertreten. Mehr Infos finden Sie unter sudmann-arbeitsrecht.de.
In Zeiten von Corona gilt das ganz besonders, dass man gewisse Hygiene-Bestimmungen beachtet. Dazu zählt z.B. das Reinigen nach der Benutzung seines Arbeitsplatzes.