Fachvereinigung Extruderschaum kritisiert Beschluss der Bauministerkonferenz

Eine einseitige Ausrichtung auf Gebäudedämmung ist ein Klischee!
Es gibt 117% mehr Förderungen für Heizungsanlagen als für Dämmmaßnahmen.

Die Bauministerkonferenz der Länder hat im November 2021 einen Beschluss zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes gefasst, in dem sich dafür ausgesprochen wird eine „einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung“ aufzugeben.

Gleich mehrere Verbände und Organisationen haben gegen diesen Beschluss protestiert. Der Beschluss der Bauminister sei realitätsfern, er widerspreche sämtlichen Studien der Wissenschaft darüber, wie der viertgrößte CO2 Produzent, der Gebäudebestand, seine Emissionen so stark verringern kann, dass die Klimaziele erreicht werden können.
Es gibt keine einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung, das ist ein Klischee aus den Zeiten des Dämmbashings, so Nobert Buddendick, Geschäftsführer der Fachvereinigung Extruderschaum e.V. (FPX).

Der FPX gab bereits in 2019 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Energieberater Netzwerk (DEN) eine Förder-Analyse in Auftrag. Ziel: die „Vergleichenden Betrachtung der Förderungen für Wärmedämmung und für Heizungen“ der öffentlichen Förderungen von Bund, Bundesländern, Landkreisen, Städten und Kommunen sowie der zahlreichen Förderangebote der kommunalen Energieversorger. Die Erhebung ergab, dass 1.587 Heizungsförderungen insgesamt 733 Förderungen für Wärmedämmung gegenüberstanden. Das sind 117% mehr Heizungsförderungen als geförderte Dämmmaßnahmen.

Bei genauer Betrachtung der Wärmedämm-Förderungen werden nur 14 Prozent gezielt und ausschließlich für Dämmmaßnahmen angeboten und zumeist oft im Gesamtkontext einer energieeffizienten Sanierung oder im Rahmen von allgemeinen Modernisierungsförderungen vergeben. Bei 46 Prozent der Förderungen ist die Wärmedämmung einer von vielen Förderzwecken, vor allem im Rahmen der Städtebauförderung oder Dorferneuerung, über 40 Prozent sind auf bestimmte Sanierungsgebiete beschränkt.

Wer von einer einseitigen Ausrichtung an der Gebäudedämmung spricht, habe Klischees im Kopf, keine Fakten, so Norbert Buddendick. „Es gilt aber nachhaltig weniger Energie zu verbrauchen. Aber der Fokus liegt derzeit klar auf den Heizungen. Diese werden offensichtlich mehr gefördert. Die Förderungen zur Wärmedämmung sind nicht überzeugend, obwohl die Nachfrage zweifelsfrei gegeben ist. Rechercheaufwand, Informations- und Beratungsbedarf sowie auch die Beantragung und der Abruf der Fördergelder, stellen momentan große Hürden dar. „Eine höhere Förderungsquote für energetische Maßnahmen käme sowohl einer Wirtschafts- als auch einer Klimaförderung gleich und würde gerade nach der Coronazeit das mittelständische Gewerbe stärken“, ergänzt Buddendick.

Man habe sehr auf einen klimafokussierten Wirtschaftsbooster nach der Pandemie gehofft. Dazu gab der Verband FPX gleich kurz nach der ersten Corona Welle ein Positionspapier mit dem Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) heraus. Darin fordern beide einen Green Deal Konjunkturprogramm. Klimaverbessernde und nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sollen, so die Verfasser, zum Fokus der Förderungen gemacht werden. Die jüngsten Beschlüsse der Bauministerkonferenz bezeichnet Buddendick als fehlgeleitet.

Der Verband steht nicht allein da. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt ausdrücklich vor der irreführenden Idee, im Gebäudesektor wären weniger Anstrengungen bei der Effizienz notwendig, wenn mit Erneuerbaren Energien geheizt wird. Erneuerbare haben ihre Ressourcengrenzen und müssen erschlossen und zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt dabei: Energie gar nicht erst zu verbrauchen, ist nicht nur günstiger, sondern auch beim Klimaschutz der Königsweg.

Die Verbände verweisen auf die Erkenntnisse vorliegender Studien und unabhängiger Experten, die eine Senkung des Energiebedarfs um circa 40 Prozent als Voraussetzung dafür sehen Deutschland klimaneutral zu machen.
Eine gedämmte Bodenplatte zum Beispiel spare ein hauslebenlang Energie und CO2 und müsse nicht gewartet werden. Zudem schütze sie die Bausubstanz. Und je geringer die Wärmeverluste, desto geringer muss auch die Leistung der Heizungsanlage sein. Auch ein Punkt in Sachen bezahlbares Bauen.

Schon für 2020 konnten die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden. Das Klima-Urteil im Bundesverfassungsgericht erklärte nun Mitte 2021 die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich. Die Bundesregierung ist damit verpflichtet, einen Plan über 2030 hinaus zu entwickeln, um die verbleibende Emissions-Gesamtmenge nicht zu überschreiten.