Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass gleichgeschlechtliche Eltern und ihre Kinder EU-weit als Familie anerkannt werden müssen.
St.Gallen, 17.12.2021. „In Zukunft müssen gleichgeschlechtliche Eltern und ihre Kinder als Familie in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt werden. Der Fall kam vor Gericht, nachdem die bulgarischen Behörden der neugeborenen Tochter eines gleichgeschlechtlichen Paares die Geburtsurkunde mit der Begründung verweigert hatten, dass ein Kind nicht zwei Mütter haben könne“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. Die Bulgarin Kalina Ivanova und die in Gibraltar geborene Britin Jane Jones sind beide als Mütter der 2019 in Spanien geborenen Sara registriert. „Aber keiner der Elternteile ist spanischer Abstammung, was bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft in diesem Land nicht erlaubt ist und nach dem British Nationality Act von 1981 kann Jones die britische Staatsbürgerschaft nicht auf ihre Tochter übertragen, da sie in Gibraltar geboren wurde. Auf dieser Grundlage beantragte Ivanova die bulgarische Staatsbürgerschaft für ihr Kind, die daraufhin wegen gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften abgelehnt und in Bulgarien nicht rechtlich anerkannt wurde“, fügt Michael Oehme hinzu.
Infolgedessen drohte Sara die Staatenlosigkeit, ohne Zugang zur Staatsbürgerschaft, nicht in der Lage, den Wohnsitz ihrer Familie, Spanien, ohne persönliche Dokumente zu verlassen, was ihren Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Sicherheit einschränkte. Der EuGH entschied auch, dass dem Kind ein bulgarischer Pass ausgestellt werden sollte.
„Dies ist ein wahrer Beweis dafür, dass die EU eine Union der Gleichberechtigung ist. Regenbogenfamilien müssen EU-weit ihr Recht auf Freizügigkeit und andere Grundrechte genießen dürfen, wie alle anderen Familienmodelle auch. Es ist wichtig, dass das Urteil unmittelbar umgesetzt wird. Nicht nur für Baby Sara und ihre Familie, sondern auch für andere Familien, die in der EU mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Der Fall kann übrigens nicht angefochten werden“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme abschließend.