MCM Investor Management AG über Bodengutachten für Grundstücke

Logo_mcm_management-1 MCM Investor Management AG über Bodengutachten für Grundstücke

Magdeburg, 03.12.2021. „Für den Hausbau braucht man logischerweise ein geeignetes Grundstück. Es ist theoretisch auf jedem Boden möglich, eine Immobilie zu bauen. Der Boden sollte aber idealerweise natürlich tragfähig und unbelastet sein. Diese Qualitäten eines Bodens lassen sich nur mit einem Bodengutachten feststellen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „So ein Bodengutachten analysiert die individuelle Beschaffenheit des Baugrunds und ist eigentlich der erste Schritt eines jeden Bauvorhabens. Beispielsweise müssen die Statiker basierend auf diesem Baugrundgutachten das Fundament messen. Das Bodengutachten enthält Informationen zum Aufbau und zur Tragfähigkeit des Baugrunds oder auch zum Grundwasserstand. Man sollte auch unbedingt prüfen, ob der Boden durch irgendetwas belastet ist“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

Die Erstellung eines Bodengutachtens muss natürlich fachgerecht von Experten durchgeführt werden. Der Preis hängt von der Größe des Grundstücks ab und kann zwischen 500 Euro bis 1000 Euro liegen. Es gibt aber trotzdem das sogenannte Baugrundrisiko, welches damit zusammen hängt, dass der Boden nur stichprobenartig erforscht wird. „Risiken eines fehlerhaften Baugutachtens bestehen dann später darin, dass man eventuell einen Wasserschaden hat. Daher sollte man vor Baubeginn genau hinschauen oder sich im Zweifelsfall noch eine zweite Meinung einholen. Bodengutachter haften im Übrigen für fehlerhafte Gutachten und daraus resultierende Schäden. Hierzu sollte man dann auch auf jeden Fall einen Fachanwalt beauftragen“, fügt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg hinzu.

„Ein Bodengutachten ist schlussendlich aber eine gute Basis für schaden- und stressfreies Bauen. Die Gewährleistung für ein Bodengutachten endet allerdings auch, da es ja so früh im Bauprozess abgeschlossen wird. Daher ist besondere Vorsicht geboten, dass die Ansprüche auf Gewährleistung nicht schon verjährt  sind, wenn erste Schäden entstehen“, raten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.