ERGO Verbraucherinformation „Vorsorge für Patchwork-Familien“

Gerade unverheiratete Paare sollten sich zusätzlich absichern

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ERGO Verbraucherinformation – Patchwork-Familie

Heiraten, Kinder kriegen und dann glücklich bis ans Lebensende zusammenbleiben? Was früher der Normalfall war, sieht heute anders aus: Immer mehr Paare lassen sich scheiden; viele Menschen heiraten zum zweiten oder dritten Mal, andere verzichten komplett auf den Trauring und führen mit dem neuem Partner eine „wilde Ehe“. Und Kinder leben immer öfter bei einem leiblichen und einem Stiefelternteil. Was in solchen Patchwork-Familien bei der Vorsorge zu beachten ist, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin bei der ERGO Lebensversicherung.

Jede siebte deutsche Familie ist inzwischen eine so genannte Patchwork-Familie. So verschieden diese modernen Formen des Zusammenlebens auch aussehen können, die passende private Vorsorge gehört immer mit dazu: Wie lässt sich das neue Glück für den Fall absichern, dass dem Hauptverdiener etwas passiert? Was geschieht bei einer Berufsunfähigkeit? Ist für das Alter ausreichend vorgesorgt?

Neue Familie, neue Verantwortung

Wer eine Patchwork-Familie gründet, übernimmt oft zusätzliche Verantwortung. Denn wo früher ein Kind war, bringt der neue Partner vielleicht zwei weitere mit in die Beziehung. „Diese neuen Lebensumstände werfen nicht selten die ganze Lebensplanung durcheinander. Das gilt auch für die Vorsorge“, so ERGO Expertin Tatjana Höchstödter. „Verantwortungsvolle Eltern sollten prüfen, ob beispielsweise ihre private Altersvorsorge oder ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch angemessen ist.“ Es kann sinnvoll sein, die monatliche Zusatzrente im Alter zu erhöhen; oder die Höhe der Absicherung bei Invalidität – wenn der Vertrag das erlaubt. Oft stehen für das neue Familienglück auch größere Investitionen in die Zukunft an: Sei es ein geräumigeres Auto, ein Kredit für neue Möbel, vielleicht gar ein Hausbau oder andere Verpflichtungen, die über viele Jahre laufen und oft noch bestehen, falls ein Partner früh versterben sollte. War dieser der Hauptverdiener, droht seinen Hinterbliebenen nicht selten ein finanzielles Fiasko.

Erbrecht benachteiligt „wilde Ehen“

Vor allem bei „wilden Ehen“ kann es problematisch sein, solche Ausgaben abzusichern. Stirbt ein Patchwork-Elternteil, erhält der verbleibende Partner keine Hinterbliebenenrente. Zudem gelten nicht verheiratete Lebenspartner und ihre „Stiefkinder“ nach dem deutschen Erbrecht als „Fremde“. Sie haben keinen Pflichtteilsanspruch, erhalten nur einen geringen Freibetrag und müssen darüber hinaus den höchsten Steuersatz entrichten. „Im Vergleich zu verheirateten Paaren verlieren Lebenspartner und Stiefkinder bei einer Erbschaft in der Regel eine Menge Geld“, sagt ERGO Expertin Höchstödter. Hinzu kommt: Bei manchen privaten Altersvorsorgeprodukten ist ein Hinterbliebenenschutz für Unverheiratete nicht möglich – oder mit erheblichen Nachteilen verbunden. Bei einer Riester-Rente etwa muss in einem solchen Fall die staatliche Förderung zurückbezahlt werden.

Risiken absichern

Um die Patchwork-Familie und ihre finanziellen Verpflichtungen für den Fall der Fälle abzusichern, eignet sich eine Risikolebensversicherung. Verstirbt ein Elternteil, erhalten seine Hinterbliebenen eine vorher vereinbarte Kapitalauszahlung. So ist sichergestellt, dass laufende Verpflichtungen, etwa Kredite, weiterhin bedient werden können. Der Tipp der Vorsorgeexpertin: „Unverheiratete Paare sollten eine solche Versicherung jeweils „über Kreuz‘ abschließen. Die Frau ist Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Bezugsberechtigte; die versicherte Person ist der Mann. Jener schließt einen zweiten Vertrag ab und tut dasselbe – nur umgekehrt.“ Mit diesem „Trick“ fällt keine Erbschaftssteuer an, sollte einer der Partner sterben. Übrigens: Wer eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Garantiezeit besitzt und eine neue Familie gründet, sollte auch überlegen, ob künftig der neue Partner der Bezugsberechtigte sein soll und das dem Versicherer dann auch mitteilen.

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