Der rasante Anstieg der Energiepreise trifft immer mehr Kunden: 2 Anbieter haben Insolvenz angemeldet, andere Versorger kündigen Verträge mit Bestandskunden oder müssen die Preise drastisch erhöhen, mehrere Anbieter lehnen Neukunden ab.
Betroffene Kunden haben viele Fragen: Woher bekomme ich jetzt Strom und Gas? Wie teuer wird es? Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück? Die Verbraucherwebseite 1-Gasvergleich.com gibt einen Überblick.
Bereits zwei Energieversorger konnten laufende Kundenverträge, die zu niedrigeren Preisen vereinbart wurden nicht mehr erfüllen. Schuld sind die Großhandelspreise an den Börsen. Erdgas hat sich seit Jahresbeginn um rund 550 Prozent verteuert, der Strompreis ist um 140 Prozent gestiegen. Versorger, die keine langfristigen Energielieferverträge abgeschlossen haben und jetzt zu diesen Preisen an der Börse einkaufen müssen, versuchen die Situation mit Kündigungen und Preiserhöhungen zu entschärfen.
Was passiert, wenn mein Gasanbieter Insolvenz anmeldet oder Lieferstopp droht?
Kunden, die von der Insolvenz ihres Anbieters erfahren oder die Ankündigung des Lieferstopps erhalten, haben oft nur wenige Tage Zeit, sich einen neuen Vertragspartner zu suchen. Die Energie-Experten von 1-Gasvergleich.com versichern: “Ganz so finster, wie es klingt, ist die Situation nicht. Können Kunden nicht sofort einen neuen Energieanbieter finden, springt der Grundversorger ein und liefert Strom oder Gas als sogenannte Ersatzversorgung weiter.” Oft ist das ein teurer Tarif.
Für das weitere Vorgehen gibt es mehrere Szenarien. Ist das alte Vertragsverhältnis damit beendet oder läuft der Vertrag mit dem insolventen Energieanbieter weiter? Muss die Einzugsermächtigung schnell widerrufen werden? Antworten rund um das Thema Insolvenz des Stromanbieters und Sonderkündigung finden interessierte Kunden im Ratgeber. [https://1-gasvergleich.com/sonderkuendigungsrecht-gas/].
Was passiert, wenn mein Gasanbieter die Preise stark erhöht?
Abzusehen ist, dass viele Energieanbieter die hohen Einkaufspreise an ihre Kunden weitergeben werden. Verbraucher, die von einer Preiserhöhung betroffen sind, haben aber ein Sonderkündigungsrecht. Der Gasanbieter muss spätestens vier Wochen vor der Preisänderung schriftlich darüber informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Details zum Vorgehen bei Insolvenz, Lieferstopp oder Preiserhöhung finden betroffene Kunden in unserem Ratgeber. Mehr als 145 Gasversorger haben bereits Gaspreiserhöhungen für 2021 und 2022 von im Schnitt 18,7 % angekündigt. Für eine Familie steigt der Gaspreis dadurch um circa 270 €. Eine tagesaktuelle Liste der Preiserhöhungen wird hier veröffentlicht. https://1-gasvergleich.com/gaspreiserhoehung-2021/
Frau Neubauer
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Interessierte Verbraucher finden auf dem Portal kompetente Informationen rund um das Thema Energie.