Nicht immer läuft im Leben alles glatt, und so kann auch der Traum von der eigenen Immobilie aufgrund von persönlichen Problemen in Gefahr geraten. Steht eine Scheidung an, geht es in erster Line darum, die Baufinanzierung geordnet zu Ende zu bringen, egal welcher Partner das Haus oder die Wohnung übernimmt. So lässt sich dann der Verkauf der Immobilie vermeiden, die unter Umständen mit Verlusten behaftet ist.
Ein Partner übernimmt das Objekt
Die einfachste Lösung besteht darin, dass ein Partner die gesamte Baufinanzierung übernimmt. Vorausgesetzt ein entsprechendes Einkommen liegt vor, sollte dies auch kein Problem darstellen. Das muss jedoch nicht automatisch bedeuten, dass der betreffende Partner auch im Haus wohnen bleibt. Normalerweise erhält die Mutter mit Kindern den Zuschlag für das Haus. Zahlt der Mann als Hauptverdiener die Immobilie weiter ab, so wird dies im Scheidungsverfahren berücksichtigt. Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn bislang beide Partner etwa zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligt waren. Dann ist es häufig der Fall, dass ein Partner mit den weiteren Raten überfordert ist. Doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, das traute Heim noch zu retten. Der erste Blick gilt den Finanzierungsverträgen. Gibt es die Möglichkeit die Tilgung zu senken, so sollte dies der finanzierende Partner wahrnehmen. Üblich ist auch, dass der andere Partner dem finanzierenden Partner ein Darlehen gewährt, auch dies wird im Scheidungsverfahren berücksichtigt. Auch ein Lastenzuschuss – das Äquivalent zum Wohngeld – kommt infrage, diesen muss der Betroffene bei der Kommune beantragen. Die Zusage für einen Lastenzuschuss gilt für ein Jahr.
Teilung des Objektes
Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus oder ist das Gebäude so groß, dass sich ohne sehr hohe Mehrkosten eine weitere Wohnung herstellen lässt, so kann auch dies eine gute Lösung sein. Die Expartner führen die Finanzierung fort und teilen die Wohneinheiten untereinander auf. Zu tragen sind dann auch die Kosten für die Grundbucheintragung/-änderung und Notarkosten. Beide Personen verfügen über einen eigenen Teil der Immobilie und bestimmen, ob sie dort wohnen bleiben, das Objekt vermieten oder verkaufen wollen. Aufpassen sollte man allerdings bei Wertunterschieden der Hausteile, diese sollten im Scheidungsverfahren ausgeglichen werden. Ein Gutachter hilft dabei, den Wert zu bestimmen.
Vermietung
Findet sich keine Einigung über die Nutzung oder Finanzierung, besteht noch die Möglichkeit der Vermietung. Auf diese Weise lässt sich zumindest über die Mieteinnahmen ein großer Teil der Baufinanzierung abdecken. Das Haus bleibt erhalten und beide Eigentümer können noch im weiteren Verlauf die Entscheidung treffen, ob doch ein Partner das Objekt übernimmt.
Weitere Informationen zum Thema Baufinanzierung. Autorenprofil auf Google: Michael Lorenz
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