Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier fürchtet, dass die Affäre von Bundespräsident Christian Wulff dem Ansehen Deutschlands schadet. „Deutschland ist für viele Länder ein Vorbild, was die Sauberkeit der Politik und die Unabhängigkeit ihrer Verantwortungsträger angeht. Die Debatte um Wulff nimmt Deutschland sicherlich einiges von diesem Nimbus“, sagte der frühere Bundesaußenminister der „Welt am Sonntag“ (E-Tag: 29. Januar).
Darüber hinaus sähen sich viele Bürger „in ihrem Vorurteil bestätigt, dass Politiker weniger auf die Zukunft dieses Landes als vielmehr auf den eigenen Vorteil ausgerichtet“ seien, betonte Steinmeier. Bei der Aufarbeitung der Affäre bestehe zudem die Gefahr, dass sich zwischen Politik und Wirtschaft ein „absolut neurotisches Verhältnis“ entwickele. Politik werde nicht besser, wenn sich „die Akteure beider Seiten künftig aus dem Weg gehen“. Ob Wulff zurücktrete oder nicht, liege „allein in seiner Entscheidung“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende. Dabei müsse er sich im Klaren sein, dass die Kernaufgabe des Bundespräsidenten darin bestehe, moralische Orientierung zu geben. „Es wird ein langer Weg für Christian Wulff, die moralische Autorität zurückzugewinnen, die er dafür braucht“, so Steinmeier. „Wenn er auf dem unsicheren Grund seiner bisherigen Antworten bleibt, dann ist dieser Weg zu lang.“ Wulff habe als Ministerpräsident einen Kredit von einer halben Million Euro „zu unverträglich guten Konditionen bekommen“, fügte er hinzu. „Zur Herkunft und zu den Hintergründen dieses Kredits sind nahezu alle Fragen offen. Es ist unverständlich, dass der Bundespräsident seine öffentlichen Auftritte nicht genutzt hat, um diese Fragen zu beantworten.“ Steinmeier widersprach der Einschätzung von SPD-Chef Sigmar Gabriel, ein Rücktritt Wulffs würde eine Staatskrise auslösen. „Der zweite Rücktritt eines Bundespräsidenten innerhalb von zwei Jahren wäre nicht nur ungewöhnlich, sondern auch schädlich für das Ansehen der Politik“, sagte er. Gleichwohl sei ein Fehlverhalten im Amt „ein Fehlverhalten des Amtsträgers – und noch keine Beschädigung des Amtes“.