Bundestags Immunitätsausschuss im Streit um Beobachtung von Abgeordneten nicht zuständig

Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Bundestages, Thomas Strobl (CDU), lehnt die von den Grünen geforderte Genehmigung der Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch das Gremium ab. „Das ist nach der geltenden Rechtslage ein Vorschlag, der von gar keiner Sachkenntnis getrübt ist“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Denn der Immunitätsausschuss hat völlig andere Aufgaben, die im Grundgesetz genauestens umschrieben sind. Demnach sind wir einfach nicht zuständig. Der Immunitätsausschuss schützt vor Strafverfolgung. Aber er schützt beispielsweise auch nicht vor polizeilichen Maßnahmen. Das ist ein abseitiger, um nicht zu sagen absurder Vorschlag.“

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Peter Altmaier (CDU), will auch die Genehmigung der Beobachtung von Abgeordneten durch dieses Gremium derzeit nicht. „Ich warne vor übereilten Festlegungen, bevor das Ergebnis der Überprüfung vorliegt“, erklärte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit Blick auf eine entsprechende Ankündigung durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), das Ausmaß der Beobachtung überdenken zu wollen. „Im Übrigen stehe ich dem ausgesprochen skeptisch gegenüber, weil das Parlamentarische Kontrollgremium eben ein Kontrollgremium ist und kein Exekutivgremium.“ Die Befassung des Parlamentarischen Kontrollgremiums war von der FDP angeregt worden. Die Debatte war aufgekommen, als zu Wochenbeginn bekannt wurde, dass 27 Bundestagsabgeordnete der Linkspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.