Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den Neonazi-Morden im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), fordert ein NPD-Verbot. „Ich halte ein Verbotsverfahren schon jetzt eindeutig für gerechtfertigt“, sagte Edathy der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe). Allerdings könne dies nur unter der Voraussetzung eingeleitet werden, dass die Bedingung des Bundesverfassungsgerichts für ein erfolgreiches Verfahren erfüllt werde, auf V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei zu verzichten.
„Die Bereitschaft dazu sehe ich zum Beispiel in Bayern, Hessen und Niedersachsen nicht“, sagte Edathy. Ein Verbot würde einen „zentralen Strukturpfeiler“ des Rechtsextremismus dauerhaft zerschlagen, das Parteienprivileg und die Parteienfinanzierung fielen weg. „Damit hätte der Rechtsstaat mindestens erreicht, dass er seine Feinde nicht länger finanziert. Die Vorteile überwögen den Nachteil, dass ein harter Kern in den Untergrund ginge“, sagte Edathy. Laut Edathy wird der Ausschuss prüfen, ob beim Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes im Fall der Zwickauer Terrorzelle die Richtlinien eingehalten worden sind. „Da sich diese in den Ländern teilweise stark unterscheiden, ist eine Vereinheitlichung vorstellbar“, sagte Edathy. Er mache sich allerdings momentan die Forderung nicht zu eigen, die 16 Landesämter für Verfassungsschutz zu einer Behörde zu fusionieren. Beim islamistischen Terrorismus sei es selbstverständlich, dass Personen beobachtet würden. „Beim Rechtsextremismus konzentrierte sich der Verfassungsschutz bisher auf Parteien und Organisationen. Dieser Ansatz muss wahrscheinlich geändert werden. Gegebenenfalls sind auch mehr Spezialisten nötig“, sagte Edathy der Zeitung.