Neues Arbeitsrecht für den Digitalbereich

Ohne Internet geht heute vielerorts gar nichts mehr. Schlecht ist, wenn man das Internet braucht, dieses aber in seiner schnellen Version nicht verfügbar ist. Besonders an den meisten Arbeitsplätzen ist Internet unverzichtbar. Die Digitalisierung ist überall und zu jederzeit – zu Hause, am Arbeitsplatz; und wer ein internetfähiges mobiles Endgerät hat auch unterwegs.

Zu Beginn des Neuen Jahres wird im Arbeitsrecht auch die Digitalisierung am Arbeitsplatz geregelt. Sicher, die meisten Mitarbeiter brauchen das Internet für Recherchen. Doch so manch einer meint, wenn er seinen Vorgesetzten in den sozialen Netzwerken beleidigt oder gar Hass-Postings ins Internet stellt, sei er ein Held. Das ist falsch; denn dieser Mitarbeiter darf sich in der Regel nicht mehr lange über seinen Arbeitsplatz freuen!

Die Richtlinien im neuen Arbeitsrecht sind allerdings nicht immer plausibel. So sucht man vergeblich nach generellen Regelungen, die der Gesetzgeber schaffen sollte. Insbesondere fehlen Regelungen für die Gestaltung der Digitalisierung.

Diese sind dringend notwendig, denn oft wissen Arbeitnehmer gar nicht, was sie am Arbeitsplatz im Internet dürfen und was nicht. Wenn sie eine Abmahnung oder gar die Kündigung erhalten sind sie erst einmal schockiert.

Das muss nicht sein! Es gibt doch Fachanwälte für Arbeitsrecht wie beispielsweise Roland Sudmann. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Seine Erfahrungen, die er im Laufe der langen Tätigkeit sammeln konnte, sind von großem Wert.

Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber Probleme haben, sollten sich an Fachanwalt Sudmann wenden. Er informiert sie über ihre Möglichkeiten und vertritt sie vor dem Arbeitgeber und dem zuständigen Arbeitsgericht. Mehr finden Sie unter: https://www.sudmann-arbeitsrecht.de/leistungen/kundigung-und-aufhebungsvertrag/.