Aktuell ändern sich immer wieder die Corona-Regelungen. 2G- oder 3G-Regel? Wo gilt was?
3G-Regel
Bundesweit wurde die 3G-Regel festgelegt. Sie greift allerdings auch nur ab einer bestimmten Inzidenz.
Bei der 3G-Regel dürfen nur Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete in Innenräume. Das gilt beispielsweise für Veranstaltungen und die Gastronomie. Für Außenbereiche trifft das nicht zu. Hier dürfen sich zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin alle Personen aufhalten.
2G-Regel
Wenn die 2G-Regel in Kraft ist, bedeutet das, dass Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zu Innenräumen haben. Also Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. Auch ihre sozialen Kontakte müssen sie auf ein Minimum reduzieren. Dadurch können sie in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens nicht teilnehmen. Was genau für Kinder gelten würden, wenn großflächig eine 2G-Regel in Kraft tritt, ist noch nicht ganz absehbar.
Obwohl es eigentlich keine bundesweite 2G-Regel geben sollte, führen immer mehr und mehr Bundesländer diese Regel ein.
Wo gilt welche Regelung?
Hamburg hat Ende August dabei den Anfang gemacht. Hier gibt es allerdings nur die Option für bestimmte Bereiche (wie Gastronomie), nicht aber feste Regelungen. Die Veranstalter können also selber entscheiden, welches Modell sie wählen. Das selbe soll auch für Hessen eingeführt werden.
Rheinland-Pfalz hingegen hat vergangenen Sonntag die 2G-Plus-Regel eingeführt, die Ungeimpfte auch mit negativem Test ausschließt. Für Geimpfte und Genesene sollen unbegrenzte Treffen möglich sein. Dazu könne ein gewisses Kontingent an getesteten Ungeimpften kommen. Um einen neuen Lockdown zu umgehen soll bei steigenden Zahlen der Zutritt von Ungeimpften zu Veranstaltungen jeglicher Art und der Gastronomie schrittweise reduziert werden.
Baden-Württemberg hat einen Grenzwert der Infektionen festgelegt. Wenn dieser überschritten wird, wird auch hier die 2G-Regel angewandt. Das Land plant zudem, ungeimpfte Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kontakt zu außenstehenden Personen zu wöchentlichen Tests zu verpflichten, sobald die neue Corona-Warnstufe in Kraft tritt. Das Gesundheitsministerium in Stuttgart hat bereits mitgeteilt, dass Ungeimpfte auch damit rechnen müssen, dass sie ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne nicht mehr erstattet bekommen.
Der Berliner Senat will in dieser Woche über die Einführung einer 2G-Regelung in Berlin entscheiden. Für einige Bereiche wurde die 2G-Regel bereits eingeführt. Geimpfte und Genesene dürfen seit dem vergangenen Wochenende wieder in den Innenbereichen von Klubs und Diskotheken tanzen. In Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen dürfen beide Gruppen wieder an Aufgüssen teilnehmen und Dampfbäder betreten.
Aktuell wird damit gerechnet, dass nach der Bundestagswahl zunehmend auf 2G umgestellt wird. Dadurch soll ein größerer Impfanreiz entstehen.
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Der Autor:
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