Die Ombudsfrau für die Angehörigen der Mordopfer der Zwickauer Nazibande, Barbara John (CDU), hat als Konsequenz aus den Taten schärfere Bestimmungen gegen Hassverbrechen gefordert. John sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagausgabe), die jetzigen Kriterien seien viel zu eng definiert. „Wir sollten uns zum Beispiel den britischen Kriterien annähern, wo eine fremdenfeindliche Straftat in der Regel von den Ermittlern immer dann in Betracht gezogen wird, wenn das Opfer ein Einwanderer ist.“
In Deutschland hingegen müssten die Täter praktisch eindeutige Symbole und Bekenntnisse wie etwa ein Hakenkreuz hinterlassen, ehe ein Hassverbrechen angenommen werde. Frau John sagte, sie unterstütze einen Reformvorstoß zur Strafverschärfung bei Hassverbrechen, den einige Länder derzeit im Bundesrat unternehmen. Die Ombudsfrau für die Angehörigen der Mordopfer äußerte zudem die Erwartung, dass der am Donnerstag vom Bundestag eingesetzte Untersuchungsausschuss herausfinde, wie die Ermittlungspannen passieren konnten. „Man wird das Räderwerk der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf den Prüfstand stellen müssen“, sagte John. Außerdem müsse es um die Frage gehen, wie es zu der Nazi-Zelle kommen konnte und welchen gesellschaftlichen Hintergrund es dafür gebe. Die Opferfamilien seien brennend daran interessiert zu erfahren, was passiert sei. „Und auch, warum sie damals so demütigend behandelt wurden“, sagte John.