Die Amüsiermeile Reeperbahn im Hamburger Stadtteil St. Pauli darf von der Polizei mit Videokameras überwacht werden. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil. Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten würden demnach Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten rechtfertigen.
Die Richter folgten damit der Argumentation der Hamburger Behörden. Laut dem Gerichtsurteil dürfen die Bundesländer zudem den Einsatz von Videokameras in eigenen Polizeigesetzen regeln. Geklagt hatte eine Anwohnerin der Reeperbahn, die von den Kameras ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sah.