„Solarienverordnung“ verabschiedet

Branchenverband zwischen Erleichterung und Kritik

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Mit dem Erlass der „UV-Schutzverordnung (UVSV)“ kommt ein langer, holpriger Prozess zu einem vorläufigen Abschluss. Die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Der Bundesfachverband Besonnung (BfB) begrüßt die überfällige Normsetzung für die Besonnungsbranche, an der der Verband von Beginn an konstruktiv mitgewirkt hat.
Mit der Übernahme der europäischen Norm für die Bestrahlungsstärke in Solarienanlagen (0,3 W/m²) wird jetzt auch in Deutschland die Sicherheit der Sonnenbank-Nutzer deutlich erhöht. Die Begrenzung auf die Stärke der Mittagssonne am Äquator und damit die Annäherung an die Natursonne erlaubt dem Nutzer, die vielen positiven Wirkungen der Sonnenstrahlen, aber auch ihre Risiken besser einzuschätzen. Das erhöht das Vertrauen der Verbraucher in die künstliche Sonne.
Die Planungs- und Investitionssicherheit für die Betreiber ist endlich gewährleistet. In einer überschaubaren Frist von sechs Monaten werden jetzt alle Besonnungsgeräte dem modernsten technischen Standard angepasst. Die Vorschriften für ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot für alle Solarienkunden knüpft an die seit langem vorangetriebene Qualitätsoffensive des Verbands an. Tatsächlich werden auch heute schon in vielen Qualitäts-Sonnenstudios die Forderungen der UVSV erfüllt und übererfüllt.
Die auf diese Weise erreichte Verbraucher- und Planungssicherheit könnte der Branche einen neuen Investitions- und Innovationsschub bringen.
Allerdings ist der BfB, gemeinsam mit vielen Experten und Politikern, der Ansicht, dass die richtigen Ziele eines verbesserten Verbraucherschutzes mit deutlich weniger bürokratischen Einzelbestimmungen sehr viel besser und effektiver hätten erreicht werden können. Leider hat sich der Nationale Normenkontrollrat mit seiner Warnung vor einem bürokratischen Overkill nicht durchsetzen können.
Die Detaileingriffe in einzelne Betriebsabläufe und Kundeninformationsprozesse erschweren, behindern und verteuern die Bemühungen der Betreiber um Qualität und Sicherheit, zumal inhaltliche Unklarheiten und ungeklärte Fragen der Kontrolle zur Verunsicherung beitragen. Aus der richtigen Absicht, Sicherheit für Kunden und Betriebe zu schaffen, ist im Regulierungs-Übereifer ein Bürokratie-Monster entstanden. Die Gefahr besteht, dass die Innovationsdynamik, die in den vergangenen Jahren ohnehin in die vom Gesetzgeber gewollte Richtung ging, durch unnötige Regularien abgebremst wird.
Sorgen machen auch die für die typischen Kleinbetriebe der Branche gewaltigen Kosten der Umrüstung und Neubeschaffung von Geräten in relativ kurzer Zeit. Das wird zum Verlust von Betrieben und Arbeitsplätzen in erheblichem Umfang führen.
Viele Verfahren, für die es bereits technische Lösungen gibt, werden in der Verordnung durch kostenintensivere Vorschriften erschwert. So geht die unbeschränkte Forderung nach Anwesenheit von Fachpersonal während der gesamten Betriebszeiten weit über jedes vernünftige und zielorientierte Maß hinaus. Ohne damit tatsächlich die Information und Beratung der Kunden zu verbessern, führt diese Bestimmung zur Vernichtung selbstständiger Existenzen, vor allem in SB-Studios.
Umgekehrt werden Forderungen aus der Qualitätsoffensive des Verbands überhaupt nicht berücksichtigt. So wird die Aus- und Fortbildung der Fachkräfte für die Solarienbetriebe in ihrer Bedeutung herabgestuft – eine staatliche Anerkennung wird verweigert – und die dringend notwendige, staatlich anerkannte Ausbildung der Solarienbetreiber wird nicht einmal erwähnt.
Dass der Verordnungsgeber seiner eigenen Begründung für die Verordnung misstraut, belegt die Forderung nach einer Überprüfung nach 10 Jahren Laufzeit.
Trotz dieser gravierenden Mängel der UVSV wird der Bundesfachverband Besonnung (BfB) alle Anstrengungen unternehmen, um die Betriebe bei der für viele schwierigen Anpassung an die Bestimmungen der Verordnung in den vorgeschriebenen Fristen zu unterstützen.

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