Bosbach fordert Einzelfall-Begründung bei Beobachtung von Linken-Politikern

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefordert, die Beobachtung zahlreicher Realpolitiker in der Linkspartei im Einzelfall zu begründen. „Wer sich in der Partei eine Kommunistische Plattform hält, darf sich nicht wundern, dass es eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gibt“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe), fügte aber hinzu: „Ich war überrascht über die hohe Zahl der Abgeordneten. Der Verfassungsschutz muss im Übrigen schon gut begründen, warum er auch Material sammelt über die Realos bei der Linkspartei. Er muss Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen belegen können. Allein die Mitgliedschaft in der Partei reicht dafür nicht aus.“

Dass es besonders heikel sei, Bundestagsabgeordnete zu beobachten, verstehe sich von selbst. Der beste Ort für eine solche Erläuterung sei der Bundestags-Innenausschuss, so Bosbach. Er tagt am Mittwoch das nächste Mal. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stellte noch für 2012 ein Urteil über die Klage der Bundestagsfraktion sowie des Thüringer Linksfraktionsvorsitzenden Bodo Ramelow gegen die Beobachtung in Aussicht. Sie erklärte der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Das Gericht wird voraussichtlich in diesem Jahr entscheiden.“ Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet 27 Bundestags- und 11 Landtagsabgeordnete.