Die Grünen haben einen vollständigen Stopp aller Rückführungen nach Syrien gefordert. „Zwar schiebt Deutschland momentan nicht direkt nach Syrien ab, dafür aber in Staaten wie Ungarn, von wo aus syrische Flüchtlinge dann zurück in ihre Heimat abgeschoben werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck, der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). Schuld daran sei die Dublin-II-Richtlinie, nach der immer jener Staat für die Abschiebung in den Heimatstaat zuständig sei, in dem Flüchtlinge zum ersten Mal den Schengen-Raum betreten haben.
„Dieses zynische und menschenverachtende Verfahren muss endlich gestoppt werden“, mahnte er. „Die Menschenrechtslage in Syrien ist hochdramatisch. Menschen werden willkürlich ermordet, gefoltert und eingesperrt.“ Beck kritisierte das 2009 zwischen Deutschland und Syrien geschlossene Rückübernahmeabkommen. Der derzeitige Stopp für direkte Abschiebungen sei rein informell. „Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit ihrer menschenrechtlichen Kritik an Syrien, muss sie dieses Abkommen schleunigst kündigen. Alles andere ist Heuchelei.“ Aktuell befinden sich vier syrische Asylsuchende in München in Abschiebehaft; sie sollen nach Ungarn deportiert werden. Das Bundesinnenministerium wies die Kritik gegenüber dem Blatt zurück. Seit Mitte 2011 sei kein Syrer gegen seinen Willen von Ungarn nach Syrien zurückgeführt worden, teilte ein Sprecher mit. Tatsächlich haben Deutschland und das damals schon als Schurkenstaat geltende arabische Land 2009 ein Abkommen über die Rückführung syrischer Flüchtlinge unterzeichnet. Davon waren nach Angaben der Grünen 130 Frauen und Männer betroffen. Das Bundesinnenministerium riet den Ländern zwar am 28. April 2011, die Abschiebungen auszusetzen. Auch wird über Asylanträge seither nicht mehr befunden. Das Ministerium verzichtet jedoch den Grünen zufolge bis heute auf einen offiziellen Runderlass an die Länder-Innenministerien sowie die zuständigen Ausländerbehörden. Die Abschiebungen nach Ungarn gehen weiter, da gemäß Artikel 16 Grundgesetz grundsätzlich alle EU-Staaten als sicher gelten. Ob diese EU-Staaten die jeweiligen Herkunftsländer der Flüchtlinge ihrerseits als sicher deklarieren, entscheiden sie jeweils selbst. Im letzten Jahr gab es darum auch Abschiebungen über Bulgarien und Italien nach Syrien.