Der Chef der Senioren Union, Otto Wulff (CDU), hat eine Verfassungsänderung zum Schutz vor Altersdiskriminierung gefordert. „Im Grundgesetz sollte ausdrücklich betont werden, dass Alter kein Unterscheidungsmerkmal sein darf bei der Beurteilung eines Menschen“, sagte Wulff der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Im Artikel 3 solle ergänzt werden, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe.
Hintergrund ist eine am Montag veröffentlichte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), nach der sich 21 Prozent der Deutschen schon einmal wegen ihres Alters benachteiligt gefühlt haben. Aufgrund der Ergebnisse hatte auch die ADS-Leiterin Christine Lüders bereits eine Verfassungsänderung vorgeschlagen. Den Artikel 3 des Grundgesetztes entsprechend zu ändern, sei eine „naheliegende und sehr sinnvolle Ergänzung“, so Lüders.