Der Staatsrechtler und Richter des sächsischen Verfassungsgerichtshofs Christoph Degenhardt hat die flächendeckende Überwachung der Linken scharf kritisiert. „Einzelne Abgeordnete zu beobachten mit Mitteln der offenen Information, ist sicher möglich, aber eine flächendeckende Überwachung, ohne dass bezüglich der Überwachten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, halte ich für nicht gesichert“, sagte Degenhardt im Deutschlandfunk. Eine Klage hält er deshalb für nicht aussichtslos.
Die Beobachtung habe hier eine andere Qualität erreicht: „Es ist ja immerhin ein gewisser Widerspruch, wenn einerseits das Parlament die Exekutive kontrollieren soll, andererseits Teile der Exekutive wiederum das Parlament kontrollieren wollen“, so der Staatsrechtler. Es müsse vielmehr untersucht werden, ob ein Einzelfall Anlass geben darf, in solchem Umfang zu untersuchen. Nach einem Bericht des „Spiegels“ werden derzeit 27 Abgeordnete vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.