Friedrich erachtet bestehende Gesetze gegen rechtsradikale Gewalttäter als ausreichend

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist der Überzeugung, dass die bestehenden Gesetze gegen rechtsradikale Gewalttäter ausreichen. „Die Justiz muss dies auf den Einzelfall anwenden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Richter künftig noch stärker darauf achten werden, ob hinter einem Einzeltäter womöglich rechtsextremistische Strukturen stecken“, sagte der Minister in einem Interview der Zeitschrift „Super Illu“.

Friedrich zeigte sich zuversichtlich, dass mit Hilfe des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR) und der neuen Verbunddatei rechtsextremistische Strukturen künftig schneller erkannt werden können. „Und hätte diese Datei schon vor zehn Jahren existiert, wären mögliche Tatzusammenhänge vielleicht eher erkannt worden und man hätte die Spur zu den drei Zwickauer Tätern vermutlich eher gefunden.“ Obwohl die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen aus Ostdeutschland kommen, ist Rechtsextremismus für Friedrich „kein spezifisch ostdeutsches Phänomen“. Es gebe Rechtsextremisten beispielsweise auch im Ruhrgebiet oder in der Region um Aachen. „Auch in meinem Wahlkreis, im fränkischen Wunsiedel, waren wir jahrelang mit Rechtsextremisten konfrontiert. Wahr ist aber auch, dass in der DDR die SED-Propaganda mit ihrer Intoleranz gegenüber Andersdenkenden und Fremden diese Entwicklung begünstigt hat. Ein Beispiel dafür ist die diskriminierende Behandlung von DDR-Vertragsarbeitern“, sagte der Minister. Auf die Frage, ob er in diesem Jahr mit einem NDP-Verbotsverfahren rechne, antwortete Friedrich: „Gründlichkeit geht hier vor Eile. So ein Verbotsverfahren kann man nicht in wenigen Wochen durchziehen. Wir sind jetzt dabei, Kriterien für die Sammlung von Beweismitteln festzulegen. Es macht keinen Sinn, wenn wir am Ende, wie schon einmal 2003 unter dem damaligen SPD-Bundesinnenminister Otto Schily, Schiffbruch erleiden. Ein erneutes Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht wäre ein Freibrief für die NPD.“