Görlitz, 20. Januar 2012 (jk) – Ein kleiner Selbsttest für Gründer und Unternehmer: Welche der folgenden Fragen würden Sie mit „Ja“ beantworten? 1. Es gibt eine allgemein verbindliche Struktur für Businesspläne, die man immer einhalten sollte. 2. Ein Businessplan dient dazu, die Rentabilität eines Geschäftsvorhabens zu beweisen. 3. Ein Businessplan zeugt von der unternehmerischen Kompetenz seines Verfassers. Sie haben dreimal mit „Ja“ geantwortet? Dreimal falsch! Löst man sich einmal von dem, was auf jeder Gründungsplattform im Internet tausendfach zu lesen steht und betrachtet die Sache mit unverstelltem Blick neu, kann man zu befreienden Erkenntnissen gelangen:
Mythos 1: Es gibt eine allgemein verbindliche Struktur für Businesspläne
Das, was gerne als „allgemein verbindliche Struktur“ für Businesspläne bezeichnet wird, bezieht sich lediglich auf die oberste Gliederungsebene, und auch hier sind Abweichungen durchaus erlaubt. Wer den Gegenbeweis antreten will, sollte versuchen, einen Businessplan zu finden, der durchweg hervorragend ist und trotzdem abgelehnt wurde, weil das Kapitel zur Gründerperson nach der Produktbeschreibung stand und nicht umgekehrt.
Mythos 2: Ein Businessplan dient dazu, die Rentabilität eines Geschäftsvorhabens zu beweisen
Richtig sollte es wohl heißen: Ein Businessplan sollte den Versuch abbilden, sich der späteren Rentabilität eines Unternehmens anzunähern, und dabei weder schüchtern noch größenwahnsinnig zu wirken: Kurz, er soll rechnerische und BWL-Kenntnisse demonstrieren und von einem gutes Gespür für unternehmerische Chancen und Risiken zeugen. Was selbst ein guter Businessplan nicht leisten kann (und muss), sind absolut wasserdichte Zahlen, auf die man später festgenagelt wird. Ein Unternehmen aufzubauen bedeutet schließlich, unternehmerisches Risiko auf sich zu nehmen und zu handlen – wofür wäre sonst das Businessplan-Kapital „Risikomanagement“ notwendig? Denn bissfeste Strategien, um mit den größten Eventualitäten umzugehen, werden durchaus erwartet.
Mythos 3: Ein Businessplan zeugt von der unternehmerischen Kompetenz seines Verfassers
Ein Businessplan misst (leider) nicht die Fähigkeit, ein guter Unternehmer zu sein, sondern nichts weiter als die Fähigkeit einen guten Businessplan herzustellen. An dieser Stelle steht bewusst nicht „zu schreiben“, denn wie jeder weiß, muss ein Businessplan nicht einmal zwingend aus der eigenen Feder stammen. Wer genug Geld mitbringt, kann sich sein Konzept sehr legal vom ersten bis zum letzten Zeichen von seinem Unternehmensberater auf Papier zaubern lassen. Ob der Lerneffekt, der dem (Schein-) Gründer dadurch entgeht, vielleicht das entscheidende Quäntchen beim Kreditbewilligungsgespräch gewesen wäre, sei dahingestellt. Alle, die sich mit ihrer Geschäftsidee ausreichend identifizieren, um ihr Geschäftskonzept eigenanteilig zu entwerfen, sollten sich zur persönlichen Aufmunterung gesagt sein lassen: Ein für schwach befundener Businessplan besiegelt genauso wenig die Untauglichkeit eines Gründers, wie ein hochgejubelter Businessplan Tauglichkeit! Zur Illustration sei hier der Fall eines Businessplan-Wettbewerbssiegers erwähnt, dessen Konzept „Flache Wegwerfschuhe für wunde Clubgängerinnen-Füße“ zwar die Jury überzeugte, in der Realität aber scheiterte, weil schlicht die Nachfrage nicht ausfiel wie erwartet. In den Sesseln der Entscheider, sei dies bei Wettbewerben, Banken oder Ämtern, sitzen eben in den meisten Fällen Angestellte, die keine eigenen Gründer-Erfahrungen mitbringen.
FAZIT: Erstellen Sie Ihren Businessplan nicht nach Schema 08/15, sondern bewahren Sie sich Ihren eigenen Kopf – den werden Sie im Laufe Ihres Unternehmertums noch brauchen. Für einen ersten Businessplan-Entwurf zur eigenen Nachbearbeitung eignet sich das kostenlose Businessplan-Tool auf www.businessplan-experte.de sehr gut.
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