Detektei Lentz® (Lentz GmbH & Co. KG) deckt auf wie Beaufsichtigung des Enkels zu Lohnfortzahlungsbetrug führt; Zoofachverkäuferin verlor ihren Job.

Die Detektei Lentz® (Lentz GmbH & Co. KG) wurde von einem Inhaber eines Zoogeschäfts mit der Beobachtung (Observation) einer Mitarbeiterin beauftragt.

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Detektei Lentz

Anlass dieser Observation war, dass sich die seit rund 5 Jahren beschäftigte 55jährige Mitarbeiterin wiederholt, von unterschiedlichen Ärzten attestiert, arbeitsunfähig meldete. Dieses trat wiederholt insbesondere im letzten Jahr und meistens für 1-2 Wochen auf. Da zudem die Arbeitsleistung der Frau stetig sank, beauftragte der ratlose Geschäftsinhaber des Zoogeschäfts die Detektei Lentz® mit der Observation seiner angeblich kranken Mitarbeiterin ab ihrem Wohnsitz.

Nachdem die Beauftragung der Detektei Lentz® (Lentz GmbH & Co. KG) (http://www.lentz-detektei.de/) diskret und unkompliziert per Fax erledigt wurde, begann eine mobile Observationsgruppe von drei Mitarbeitern der Detektei Lentz® direkt am folgenden Tag mit der Observation der vorgeblich kranken Zoofachverkäuferin.

Es zeigte sich schnell der wahre Grund der Krankmeldung der Frau: Die 26jährige Tochter der Frau hatte vor einem Jahr – nach dreijähriger Babypause – wieder eine Arbeitstätigkeit in einer namhaften Anwaltskanzlei begonnen. Immer wenn der knapp vierjährige Enkelsohn der Zielperson nun nicht in den Kindergarten gehen konnte, etwa weil dieser ferienbedingt geschlossen hatte oder weil der Enkelsohn krank war o.ä. und die gut zahlende Anwaltskanzlei der Mutter nicht frei geben konnte, meldete sich die Oma bei ihrem Arbeitgeber einfach krank und versorgte den Enkelsohn.

An insgesamt drei Observationstagen konnte diese Situation durch eine gezielte Kombination von professioneller Observation und auftragsbegleitenden Ermittlungen und dem Abgleich der Krankendaten des Enkelsohns und der Zielperson durch die Detektei Lentz® (Lentz GmbH & Co. KG) einwandfrei nachgewiesen werden.
Auch der Grund für die stetig nachlassende Arbeitsleistung der Zielperson konnte geklärt werden: Die Zielperson war schlichtweg mit ihrem eigenen Leben, ihrer Tätigkeit in dem Zoofachgeschäft und der dauernden Betreuung ihres Enkelsohns überlastet und am Rande ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit.

Da der Inhaber des Zoofachgeschäfts schon allein gegenüber den beiden anderen Angestellten dieses unkollegiale und unsoziale Verhalten nicht dulden konnte und wollte, sprach er deshalb der Zielperson die fristlose Kündigung wegen Lohnfortzahlungsbetrug (http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/) aus.

Es kam was kommen musste. Die Frau kämpfte um ihren Job und zog vor das Arbeitsgericht. In der ersten Güteverhandlung zeigte die Richterin zwar viel Verständnis für die fristlos gekündigte Zoofachverkäuferin, erklärte der Frau aber auch in aller Deutlichkeit, dass das Ausnutzen der Lohnfortzahlung jährliche Schäden in Milliardenhöhe bei deutschen Arbeitgebern verursacht und ein Arbeitnehmer sich – genauso wie der Arbeitgeber auch – an den Arbeitsvertrag und an die damit einhergehenden Verpflichtungen zu halten hätte. Letztlich einigten sich der Mandant der Detektei Lentz® (Lentz GmbH & Co. KG) und seine gekündigte Angestellte auf einen Vergleich: Die gekündigte Zoofachverkäuferin erhält ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtbewertung „sehr gut“, die fristlose Kündigung wird in eine fristgerechte Kündigung unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist umdatiert und sie muss die entstandenen Detektivkosten zu 50% dem Mandanten erstatten. Da sie nur eine Teilzeitstelle hatte, stünde eine volle Erstattung der Detektivkosten in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem erzielten Einkommen, so die salomonische Entscheidung der Arbeitsrichterin.

Weitere interessante Fallbeispiele aus der Praxis der Detektei Lentz® Unternehmensgruppe (Lentz & Co. GmbH | Lentz GmbH & Co. KG u.a.) finden Sie unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ sowie weitere Informationen zu dem Thema Lohnfortzahlungsbetrug wie z.B. was ist zu tun bei Lohnfortzahlungsbetrug, wie sieht das Recht auf Lohnfortzahlung aus und was sind die Pflichten des Arbeitnehmers bei Lohnfortzahlung uvm. finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html.

Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Mitarbeiterüberwachung gehört zum „täglich Brot“ der geprüften Detektive (ZAD) die bei der Detektei Lentz® (Lentz GmbH & Co. KG) ausschließlich in exklusiver Festanstellung beschäftigt werden. Jährlich werden mehrere hundert Aufträge in diesem Fachbereich bearbeitet, was zu einer extrem hohen Kompetenz der eingesetzten Detektive in diesem anspruchsvollen Fachbereich führt. Kompetenz die sich auch in den Berichten, Bildern, Videos etc. widerspiegelt.

Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.

Kontakt:
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Julia Braun
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau
julia.braun@lentz.de
(0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
http://lentz-detektei.de/