MCM Investor Management AG: Vermieter und deren Mieterhöhungen

Logo_mcm_management-2 MCM Investor Management AG: Vermieter und deren MieterhöhungenVermieter können Mieterhöhungen aussprechen, müssen dabei aber einige Regeln beachten – die MCM Investor Management AG klärt auf.

Magdeburg, 18.01.2021. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Mieterhöhungen. Viele Vermieter stellen sich nämlich die Frage, um wie viel Geld man die Miete erhöhen kann. Manche Vermieter haben die Mieten seit mehr als fünf Jahren nicht mehr erhöht“, so die MCM Investor. „Die Höhe der Miete kann der Vermieter natürlich mit dem aktuellen Mieter vereinbaren – um die Hürden des Gesetzgebers kommt ein Vermieter aber nicht umher. In Deutschland ist das Mietrecht nämlich sehr stark“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

In jedem Fall darf eine Miete nur dann angezogen werden, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete unterschritten wird. „Hierbei handelt es sich also um die Miete, die am jeweiligen Ort im Durchschnitt für eine vergleichbare Immobilie anfällt“, erklärt die MCM Investor und bezieht sich dabei auf die Regelungen des Deutschen Mieterbundes. „Eigentümer berufen sich in den meisten Fällen auf den Mietspiegel am jeweiligen Standort. Die durchschnittliche Miete setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu zählen die Größe der Wohnung, Lage, Ausstattung sowie Alter und Zustand. In manchen Kommunen gibt es keinen Mietspiegel, was vor allem auf kleinere Kommunen zutrifft. In diesem Fall sind Vermieter verpflichtet, drei Vergleichswohnungen zu nennen, eventuell auch aus Nachbarkommunen. Nur so kann eine Mieterhöhung begründet werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Eine andere Option für Vermieter besteht darin, die Erhöhung mit einem Gutachten zu rechtfertigen. Dieses muss von einem öffentlich bestellten Sachverständigen ausgestellt werden. Für diese Option entscheiden sich laut MCM Investor Management allerdings nur wenige Leute, da dies schnell bis zu 1.000 Euro kosten kann. Die Kaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozentsteigen – das im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Berlin oder München, wo die Mietmärkte sehr angespannt sind, liegt die Grenze bei 15 Prozent.