Die Linke zieht Konsequenzen aus dem Streit über angeblich überzogene Bezüge von Parteichef Klaus Ernst: Nach der Empfehlung einer internen Arbeitsgruppe sollen die Bezüge von Vorsitzenden stark begrenzt werden, wenn sie über andere Einkünfte, etwa Abgeordnetendiäten, verfügen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag-Ausgabe). Ernst war 2010 unter Druck geraten, weil er zusätzlich zu seinen Bezügen als Abgeordneter in Höhe von 7.668 Euro und einer Zulage für die Arbeit im Fraktionsvorstand in Höhe von 1.913 Euro ein Parteigehalt von 3.500 Euro bezog.
Ernst hatte als erste Maßnahme auf die Fraktionszulage verzichtet. Eigesetzt wurde worden war zudem eine „Arbeitsgruppe Vergütung“, deren Abschlussbericht nun fertig ist und der SZ vorliegt. Empfohlen wird darin, dass sich die Gehälter der Vorsitzenden künftig am Tarifvertrag orientieren sollen, den die Partei mit der Gewerkschaft Verdi abgeschlossen hat. Dort sind 4.522 Euro als höchstes Entgelt vorgesehen. Das 1,5-fache davon soll an die Parteichefs gehen – aber nur, wenn sie über sonst keine Einkünfte verfügen. Wenn diese aber über 6.000 Euro liegen, sollen vom Parteigehalt nur 15 Prozent ausgezahlt werden. Mit aktuell 7.960 Euro liegen die Abgeordnetendiäten deutlich über dieser Grenze. Statt bei 3.500 Euro würde das Parteigehalt in solchen Fällen dann nur noch 1.017 Euro betragen. In Kraft treten kann die Neuregelung erst nach der Neuwahl der Vorsitzenden im Juni.