Europäischer Stabilitätsvertrag: Berlin setzt sich bei Sanktionen durch

Die Bundesregierung hat mit ihrer Kritik an einer Aufweichung des vereinbarten europäischen Stabilitätsvertrages eine Neufassung der Beschlussvorlage erreicht. In dem Entwurf, der am Donnerstagnachmittag fertig gestellt wurde, sind für Verletzungen der Stabilitätsregeln Sanktionen vorgesehen, „zahlbar an den Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM), wie es in dem Dokument heißt, das „Welt Online“ vorliegt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könne für ein Mitgliedsland als Strafe „einen Pauschalbetrag festlegen oder eine den Umständen angemessene Strafe, die 0,1 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts nicht überschreitet“, heißt es weiter.

Dieser Absatz fehlte bislang, obwohl sich die Staats- und Regierungschefs im Dezember genau darauf geeinigt hatten: Im Entwurf vom Dienstag vergangener Woche waren keine Strafen vorgesehen, wenn ein Mitgliedsland sich nicht an die Vorgaben des Pakts hält. Deutschland hatte sich danach für diese Möglichkeit ausgesprochen. „Deutschland wiederholt den Fakt, dass Sanktionen auferlegt werden sollen, wenn sich ein Mitgliedsstaat nicht an die Entscheidung des Gerichts hält“, so heißt es im Protokoll einer Verhandlungsrunde, deren Ergebnis die Mitarbeiter des Europäischen Rates nun in eine Tischvorlage für die Finanzminister verwandelt haben. Sie wollen am kommenden Montag und Dienstag über den Vertrag beraten, bevor sich am 30. Januar die Staats- und Regierungschef damit befassen werden. In anderen Punkten hat die deutsche Kritik nicht verfangen: So sind die Unterzeichnerländer ausweislich des Dokuments weiterhin nicht verpflichtet, Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in ihre nationalen Verfassungen aufzunehmen. Die Defizitvorgaben sollten nur „möglichst verfassungsrechtlich“ festgeschrieben werden, heißt es in dem englischen Text.