Geht es um Wärmeisolierung, denken viele zunächst an die Dämmung der Fassade, um den Energieverlust über die Außenwände zu verringern. Trotz optimaler Isolierung bleiben oft die Füße kalt. Meist liegt die Ursache hierfür im Keller, denn vor allem in Altbauten fehlt häufig eine Kellerdeckendämmung, wodurch Wärme kontinuierlich entweichen kann. Hier kann eine nachträgliche Isolierung der Kellerdecke helfen, das Wohnraumklima und den Wärmeschutz zu verbessern.
Schon seit rund zwei Jahren ist das Wärmedämm-Verbundsystem HECK MW A1 mit A-1 Zulassung auf dem Markt. Das System gibt es nun auch für die Kellerdecke. Diese Isolierung mit maximaler Brandsicherheit kann im Innern mit einer nicht-brennbaren Steinwolle-Dämmplatte aufwarten. Die Steinwolle-Dämmplatte von HECK wird mit weißem Mörtel verklebt und mit einem Armierungsgewebe versehen. So ist im Keller keine gesonderte Isolierung vonnöten. Die eigentlich für die Außenwände entwickelte Steinwolle-Dämmplatte Coverrock II kann auch im kellerüblichen Dämmstärkenbereich von 60 bis 200 Millimetern verarbeitet werden.
Aufgrund der vielen verschiedenen Nutzungszwecke eines Kellers, gibt es die Deckenisolierung von HECK in drei unterschiedlichen Modellen. Wird das Untergeschoss lediglich als Abstellraum genutzt, reicht meist die funktionale Dämmung ohne weitere Behandlung der beschichteten Dämmplatte aus. Die solide Variante eignet sich beispielsweise für wenig genutzte Technik- oder Werkräume, bei der die beschichtete Steinwolle-Dämmplatte mit Farbe Airless versehen wird. Werden die Kellerräume dagegen als Wohnraum, also zum Beispiel als Gästezimmer, Büro oder Sauna, genutzt, gibt es die Möglichkeit, eine hochwertige Ausführung das Dämmsystems von HECK zu verbauen. Hier wird die Dämmplatte mit einer Armierungsschicht sowie einem farbigen oder weißen Anstrich versehen. So gleicht die gedämmte Decke optisch einer verputzten Wand. Der Dämmeffekt wird bei allen drei Ausführungen garantiert.
Seit 2020 gibt es steuerliche Anreize für energetische Maßnahmen an Häusern, die älter als zehn Jahre sind und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Dies betrifft auch die Isolierung der Kellerdecke. Im Laufe von drei Jahren können insgesamt 20 Prozent der Kosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Hierzu reichen die Rechnung und ein Nachweis des Fachunternehmens, die beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden müssen. Da ab 2021 eine CO2- Abgabe eingeführt wird und deshalb mit einer Erhöhung der Energiepreise zu rechnen ist, kann sich dieser relativ geringe Aufwand lohnen.
Beim Zuschneiden der Dämmplatten fällt zwangsweise Verschnitt an. Dieser kann in vollem Umfang recycelt und für die Produktion neuer Dämmstoffprodukte verwendet werden. Hierfür bietet Heck Wall Systems einen speziellen Rücknahme-Service an. Weitere Informationen unter www.wall-systems.com.