Blitzer – Verfassungsgericht stärkt Bürgern den Rücken

Millionen Bußgeldbescheide und tausende Fahrverbote ab sofort auf dem Prüfstand

Münchner Kanzlei Fritschi und Sachverständigenbüro Vogt haben bei dem BVerfG Erfolg!

Autofahrer haben nun die Möglichkeit, ihre Geschwindigkeitsmessung oder den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes auf Richtigkeit zu überprüfen, denn nunmehr gilt auch in Bayern wieder das deutsche Grundgesetz!

Wie heute das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte, führte Rechtsanwalt Jürgen Fritschi aus München in technischer Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Vogt aus Töging eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert damit die bislang geltende, zweifelhafte Rechtsprechung des bayernweit zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts Bamberg mit weitreichenden Folgen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es Millionen Autofahrern in Deutschland, eine faire Chance zu erhalten, die ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfene Geschwindigkeit überprüfen zu können. Hierzu müssen die Behörden künftig bundesweit einheitlich die im Rahmen einer Verkehrsmessung erfassten sog. Rohmessdaten zur Überprüfung herausgeben. Eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – doch das sahen insbesondere die bayerischen Gerichte und andere in weiten Teilen Deutschlands – bislang nachhaltig anders.

Rechtsanwalt Jürgen Fritschi kann nunmehr endlich Zugang zu Informationen erlangen, die sich auch oder gerade (noch) außerhalb der Gerichtsakte befinden. In Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Vogt die gesamte Geschwindigkeitsmessung geprüft und Einwände gegen die Messung herausgearbeitet.

Fühlen sich also Autofahrer „zu schnell gemessen“, war und ist stets eine technisch, sachverständige Überprüfung der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung anzuraten. Denn – so das Bundesverfassungsgericht – „wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden, insbesondere solchen, die in Bereichen des täglichen Lebens außerhalb von Laboratorien durch „angelerntes“ Personal gewonnen werden, ist auch bei standardisierten Messverfahren eine absolute Genauigkeit, also eine sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, nicht möglich…“ (RN 42 des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18)

Bei den Messverantwortlichen, in der Regel Polizeibeamte im Staatsdienst, handelt es sich um „angelerntes“ Personal, das ohne jegliche technische Vorbildung teilweise komplexe Messtechnik nach einem verhältnismäßig kurzen Crash-Kurs bedienen können soll. Aber auch technische Messgeräte, deren Funktionen durch von Menschen programmierte Software bestimmt werden, sind eben nur so gut wie deren Programmierer und per Definition gerade nicht per se fehlerfrei.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nun viele Betroffene hoffen, dass ihr vermeintlicher Verkehrsverstoß einen echte Chance auf Überprüfung bekommt. Die bisherige Praxis der Fachgerichte verletzt die Betroffenen jedenfalls in ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht auf ein faires Verfahren.

Die Kanzlei Fritschi hilft in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Vogt Bußgeldpunkte zu vermeiden oder drohendes Fahrverbot abzuwenden.

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