Manchmal bekommt man eine Immobilie schneller vererbt, als man denkt. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld mit den grundlegenden Fragen zu beschäftigen. Die MCM Investor gibt Tipps.
Magdeburg, 25.11.2020. „Erbt man plötzlich eine Immobilie – leider passiert das manchmal schneller, als man denkt bei einem unerwarteten Todesfall – gilt es, Ruhe zu bewahren und seine Rechte und Pflichten zu kennen. Das kann manche Menschen verständlicherweise überforderten, in einer Phase zwischen Stress, Trauer und organisatorischen Details“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Leider wollen sich die manchen Menschen nicht zu Lebzeiten mit dem Thema Tod auseinandersetzen, weil es weh tut. Besitzt man eine Immobilie, sollte man das aber durchaus tun. Denn ein Erbfall kann sich leider schnell als Schuldenfalle entlarven“, so die MCM Investor Management AG weiter.
Zunächst einmal muss man sich entscheiden, ob man das Erbe antreten will oder nicht. Tritt man das Erbe an, so benötigt man das offizielle Testament des Verstorbenen oder der Verstorbenen oder einen Erbschein, welcher beim Nachlassgericht beantragt werden kann. „Das Grundbuchamt kann dann Auskunft geben, inwiefern die zukünftige Immobilie belastet ist oder nicht, beispielsweise durch eine Hypothek. Es besteht eine achtwöchige Frist, in der man das Erbe ausschlagen kann“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.
Entscheidet man sich für die Immobilie, muss man sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und klären, wie hoch die Erbschaftssteuer ist. Hier gibt es Freibeträge, wie 400.000 Euro bei Kindern, aber auch dann wird ein Freibetrag schnell überschritten durch andere Wertgegenstände aus dem Hausrat wie Schmuck und Bargeld. „Für Normalverdiener wird es schon schwierig, diese Beträge zu stemmen. Doch es gibt es auch Ausnahmeregelungen: beispielsweise kann der Erbe die Immobilie selbst nutzen, wenn die Wohnfläche weniger als 200 Quadratmeter beträgt. Wer dann zehn Jahre in seiner oder ihrer vererbten Immobilie verbringt, der spart sich die gesamte Erbschaftssteuer. Doch Vorsicht ist geboten, wenn man früher ausziehen will, dann muss man nämlich die gesamte Steuer zurückzahlen. Es sei denn, man zieht in ei n Pflegeheim. Die Steuer darf aber auch in Form einer Ratenzahlung geleitstet werden. Kleiner Tipp: Die Schenkung zu Lebzeiten sowie ein Nießbrauchsrecht kann die Steuerlast für Hinterbliebene Kinder mindern“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.