Norwegen: Breivik geht in Berufung gegen zweites Psychiater-Gutachten

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik legt Widerspruch gegen eine zweite rechtspsychiatrische Untersuchung seines geistigen Zustands ein. „Das Osloer Gericht hat bei der Anordnung der Untersuchung Verfahrensfehler begangen“, zitiert die Zeitung „Dagbladet“ Breiviks Anwalt Geir Lippestad. Demnach habe das Gericht Zugang zu eigentlich vertraulichen medizinischen Unterlagen gehabt.

Erst vergangene Woche hatten die Richter ein zweites Gutachten gefordert und begründeten dies mit der Schwere der Tat. Eine Kommission der Rechtspsychiatrischen Vereinigung Norwegens zweifelte an der Aussagekraft des ersten Gutachtens, was dem Massenmörder eine paranoide Schizophrenie bescheinigt und ihn damit zugleich für unzurechnungsfähig erklärt. Der Attentäter hatte im vergangenen Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Menschen.