Möchten Sie sich scheiden lassen?

Lassen Sie sich von uns helfen!

Möchten Sie sich scheiden lassen?

Lassen Sie sich bei Ihrer Scheidung von uns vertreten!

Eine Ehescheidung ist die Auflösung einer Ehe.

Neben der Ehescheidung gibt es mit der Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen, eine Ehe als von vornherein für nicht gültig geschlossen oder zustande gekommen zu erklären. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften werden aufgehoben.

Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht als Familiengericht statt. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Konkret bedeutet dies, mindestens der Antragsteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen

Wenn Sie sich überlegt haben, sich scheiden zu lassen, können Sie sich von uns vertreten lassen.

Wenn wir Sie in einem Scheidungsverfahren vertreten sollen, benötigen wir vorab ein paar Informationen:
Daten des Antragstellers mit den Einkommensverhältnissen, Daten über den Ehepartner, Heiratsinformationen (wie z.B. Datum der Heirat, Letzte gemeinsame Wohnanschrift, Trennungsdatum, einvernehmlich mit Zustimmung des anderen Teils, Wer ist aus der Wohnung ausgezogen?, Angaben zu den Kindern).

Wenn Sie im Moment Geringverdiener sind bzw. hohe Schulden zu begleichen haben, haben Sie ggf. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Wir überprüfen immer, ob Sie eventuell Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars.

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