Die Deutsche Bahn muss künftig für Unfälle auf dem Bahnhofsgelände haften. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Die Bahn ist demnach nicht nur dazu verpflichtet, verkehrssichere Züge zu garantieren, sondern muss auch sicherstellen, dass Reisende den Zug gefahrlos erreichen und wieder verlassen können.
Anlass für das Urteil war die Klage einer Bahnkundin, die auf einem vereisten Bahnsteig ausgerutscht war und sich dabei Verletzungen zugezogen hatte. Mit der nun rechtskräftig bewilligten Einforderung von Schadensersatz hat die Kundin damit den Einspruch der Deutschen Bahn entkräftet, die für derlei Sicherungspflichten nicht sich selbst, sondern Subunternehmer verantwortlich machen wollte.