Thomas Filor über den Immobilienverkauf mit Maklerprovision

Immobilienexperte Filor erklärt, wann Makler Anspruch auf Provision haben.

Magdeburg, 27.07.2020. „Makler muss man erfahrungsgemäß bezahlen. Das ist jedenfalls die Regel für vermietete Immobilien. Viele wissen jedoch nicht wer Maklerdienste übernehmen muss beim Kauf oder Verkauf der Immobilie. Hier ist es meist die Norm, dass man einen Makler beauftragt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Maklerdienste sind provisionspflichtig. Hierzulande können Provisionen von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises anfallen, wie der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“bestätigt. „Trotzdem basieren nicht alle Forderungen seitens des Maklers auf einer rechtlichen Grundlage. Ein Maklervertrag kann schriftlich oder mündlich, aber auch per E-Mail oder Telefon eingegangen werden. Dies setzt aber voraus, dass beide Parteien wissen, auf welche Summe sich der Provisionsanspruch beläuft“, erklärt Filor.

Des Weiteren muss jeder Makler seine Kunden über deren Rechte aufklären, vor allem über das Widerspruchsrecht. „Innerhalb von 14 Tagen kann man normalerweise zurücktreten. Manchmal liegt der Teufel hier natürlich im Detail. Zeigt ein Interessent lediglich eine Reaktion auf eine Immobilienanzeige, so ist dies nicht vertraglich bindend. Sobald er aber ein Exposé zugeschickt bekommt, kann dies schon als vertraglich bindend gelten. Mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen ist prinzipiell kein Problem, allerdings raten Experten davon ab. Denn wird eine Immobilie mehrfach auf dem Markt angeboten und das sogar zu unterschiedlichen Preisen, kann dies schnell unprofessionell wirken. Mehrere Makler zu beauftragen, bedeutet meist Mehrarbeit“, erklärt Thomas Filor. Ein Maklervertrag sei zu jederzeit auflösbar. Nichtdestrotz gibt es laut Filor eine Mindestlaufzeit und eine automatische Verlängerung.

„Sollte der Makler aber nicht in der Lage sein, die Immobilie in einem gewissen Zeitraum zu veräußern, ist es ratsam, den Makler zu wechseln. Ein guter Makler klärt potentielle Käufer umfassend über die Immobilie auf und darf keine Aspekte der Immobilie beschönigen oder verfälschen. Falsche Angaben seitens des Maklers können dazu führen, dass dieser seinen Provisionsanspruch verliert. Bei Mängeln, die vorher nicht transparent besprochen wurden, droht sogar Schadensersatz“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend hinzu.