Die AKW-Betreiber E.on und RWE lassen sich von der jüngsten Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht beirren: Sie wollen erneut Rechtsmittel einlegen, wenn der Bund beim nächsten Brennelemente-Wechsel in einem ihrer Kernkraftwerke die umstrittene Atomsteuer einziehen will. Nach derzeitigem Stand seien weitere Steuertatbestände absehbar, sagte ein E.on-Sprecher der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagsausgabe). Dann werde E.on „erneut rechtliche Schritte prüfen“.
Ein RWE-Sprecher kündigte an, der Konzern werde bei Vorlage des nächsten Steuerbescheids voraussichtlich ebenfalls „erneut Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Vollstreckung beantragen“. Das Unternehmen bleibe bei seiner bisherigen Rechtsauffassung. E.on hatte gegen eine Steuerforderung an das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld geklagt und am 19. September 2011 vor dem Finanzgericht Hamburg recht bekommen. Weil die Richter „ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer“ geäußert hatten, musste das Finanzamt die Steuer in Höhe von 96 Millionen Euro vorläufig wieder zurückzahlen. Auch die RWE hatte die Steuerforderungen an die Atomkraftwerke Gundremmingen B und Emsland vor dem Finanzgericht München erfolgreich abgewehrt. In beiden Fällen steht nun die Entscheidung der Revision vor dem Bundesfinanzhof in München an. Anders als die Finanzgerichte in Hamburg und München hatte am Donnerstag dieser Woche allerdings erstmals ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Atomsteuer bestätigt. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Finanzgericht Baden-Württemberg. Der Energiekonzern EnBW hatte Klage bei dem Finanzgericht eingereicht.