Pflegereform: FDP will mehr Leistungen für altersverwirrte Menschen

Die Koalition will altersverwirrten Menschen ab diesem Sommer höhere Leistungen aus der Pflegekasse gewähren. „Wir wollen diesen Menschen schnell helfen“, sagte die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe). Sie kündigte außerdem weitere finanzielle Verbesserungen an.

Am Freitag kamen die Gesundheitspolitiker von Union und FDP mit Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zusammen, um gemeinsam über einen ersten Gesetzentwurf für die neue Pflegereform zu beraten. Diese soll entweder noch im Juli oder zum 1. August in Kraft treten. Nach den Vorstellungen von Aschenberg-Dugnus sollen die Pflegekassen für Demente, die bisher lediglich eingeschränkte Leistungen erhalten, zusätzlich „50 bis 70 Prozent der Leistungen der unteren Pflegestufen“ zahlen. Dies wären, gemessen an der bisherigen Pflegestufe eins, bis zu 300 Euro pro Monat. „Wir wollen dieses Geld im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zahlen“, sagte die FDP-Politikerin. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll vor allem altersverwirrten Menschen zugute kommen, denn bisher richtet sich die Einstufung in Pflegekassen nach der körperlichen Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus will die FDP im Rahmen der Pflegereform sogenannte neue Wohnformen mittels einer Anschubfinanzierung fördern. Mit dem Geld sollen etwa Notrufsysteme bezahlt werden oder der barrierefreie Umbau von Wohnungen. Damit soll es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht werden, in ihrem bisherigen Wohnumfeld zu bleiben. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass es die traditionellen Familienstrukturen nicht mehr gibt“, sagte Aschenberg-Dugnus. „Für Pflegebedürftige, die sich in einer ambulant betreuten Wohngruppe zusammenschließen, soll es außerdem einen Pauschalbetrag pro Monat für die gemeinschaftliche Versorgung in der Wohnung geben“, sagte sie. Damit solle es diesen Menschen ermöglicht werden, weiter in einer häuslichen Umgebung zu wohnen. Gedacht ist hier dem Vernehmen nach an einen Betrag von 200 bis 300 Euro pro Monat. Um pflegende Angehörige zu entlasten, will die FDP-Politikerin die Teilnahme an Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen finanziell fördern. Die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen könnten auf diese Weise gemeinsam in die Reha fahren. „Es soll auch möglich sein, dass das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt wird, während jemand in Kurzzeitpflege ist“, sagte Aschenberg-Dugnus. Dies ist bisher nicht möglich. „Wir wollen die Arbeit der Angehörigen stärker anerkennen, das ist ein schwerer Job“, sagte sie. Darüber hinaus kündigte sie an, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung flexibler als bisher zusammengestellt werden sollen. Es solle weniger Bürokratie geben.