Viele Mieter stellen sich die Frage, ob der Vermieter die Mietwohnung betreten darf – schließlich ist es sein Immobilieneigentum – die MCM Investor klärt auf.
Magdeburg, 29.06.2020. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema, ob Vermieter der Zutritt zur Mietwohnung erlaubt ist. „Natürlich ist es von Seiten des Vermieters sehr verständlich, wissen zu wollen, ob sein Immobilieneigentum gut behandelt wird oder ob sich ein Mieter beispielsweise über Verbote, wie die Haltung von Haustieren hinwegsetzt“, erklärt die MCM Investor Management AG. Wichtig zu wissen sei laut MCM Investor aber, dass der Vermieter kein gesetzliches Besichtigungsrecht inne hält. „Manche Vermieter fügen eine Klausel im Mietvertrag hinzu, diese ist aber unwirksam“, betont die MCM Investor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: III ZR 289/13).
Die Privatsphäre des Mieters ist laut deutschen Recht nämlich höher, als das Eigeninteresse des Vermieters. „Das bedeutet, dass Mieter über die gesamte Dauer des Mietvertrags das alleinige Gebrauchsrecht an der Mietsache innehalten. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen. In Notfällen wie einem Brand oder einem Rohrbruch, darf der Vermieter die Wohnung sogar betreten, wenn der Mieter nicht zugegen ist. Doch im Normalfall muss der Vermieter seinen Besuch sieben bis zehn Tage im Voraus ankündigen und bestenfalls drei Ausweichtermine nennen. Auch hier geht es wieder um die Wichtigkeit des Besuchs. So haben Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen natürlich eine hohe Priorität“, erklärt die MCM Investor Management AG.
„Besteht der Verdacht, dass der Mieter vertragswidrig handelt, hat der Vermieter ein Zutrittsrecht. Klassische Beispiele dafür ist die Haltung von Haustieren oder eine unerlaubte Untervermietung. Verweigert der Mieter den Zutritt in solchen vertragswidrigen Fällen, droht ihm die fristlose Kündigung und der Gerichtsvollzieher“, fügt die MCM Investor hinzu und bezieht sich dabei auf Aussagen des Berliner Mietervereins. „Verschafft sich ein Vermieter unangekündigt Zugang zu seinem Immobilieneigentum, begeht er Hausfriedensbruch“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.