Das Bundeskartellamt erteilt der Minderheitsbeteiligung des russischen Staatskonzerns Gazprom an Verbundnetz Gas (VNG), dem größten ostdeutschen Gaskonzern, offenbar seinen Segen. Das gehe aus einem Verfügungsentwurf des Kartellamtes hervor, erfuhr das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) aus dem Umfeld der beteiligten Unternehmen. Gazprom hatte seinen Anteile an VNG zwar schon vor zwei Jahren auf 10,52 Prozent verdoppelt, dabei aber zunächst auf einen Teil seiner Stimmrechte verzichtet, um eine kartellrechtliche Kontrollpflicht zu vermeiden.
Die Einschränkung der Stimmrechte war befristet, so dass eine kartellrechtliche Prüfung jetzt fällig wurde. Zusammen mit der bestehenden Beteiligung von 15,79 Prozent der BASF-Tochter Wintershall, einem langjährigen Partner der Russen, an VNG sieht das Amt im Einstieg Gazproms einen „gemeinsamen wettbewerblich erheblichen Einfluss“ auf VNG. Die Kartellwächter kamen allerdings zu dem Schluss, dass mit der Minderheitsbeteiligung an der VNG keine nachteilige Verstärkung der Marktposition Gazproms einhergeht. Das Kartellamt geht auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und dem Import nach Deutschland vorläufig von einem auf Deutschland begrenzten Markt aus und beziffert den Marktanteil von Gazprom mit etwa einem Drittel, den des niederländischen Staatsunternehmens Gasterra mit rund 20 Prozent und den des norwegischen Staatsunternehmens Statoil mit 19 Prozent. Auf den nachgelagerten Märkten für die Belieferung von regionalen Weiterverteilern beobachtet das Kartellamt eine positive Wettbewerbsentwicklung. Nach Einschätzung des Kartellamtes haben dort weder VNG noch Wintershall eine marktbeherrschende Stellung.