Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln wegen zweier Fälle fortgesetzten unsportlichen Verhaltens und eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Das teilte der Deutsche Fußballbund am Donnerstag mit. Vor Beginn des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen Borussia Dortmund und dem 1. FC Köln am 22. Oktober 2011 wurden im Kölner Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet.
Zudem wurde vor Beginn, in der sechsten Minute und vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen der TSG 1899 Hoffenheim und dem 1. FC Köln am 25. Oktober 2011 im Kölner Zuschauerblock pyrotechnisches Material abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim Einlaufen der Mannschaften und zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen dem VfB Stuttgart und dem 1. FC Köln am 3. Dezember 2011 im Kölner Block mehrere Bengalische Feuer gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.