Was für die U1 bis U7-Untersuchungen wichtig ist: Eltern sollten sich über zusätzlich mögliche Impfungen informieren

In den ersten Lebensjahren eines Kindes stehen für Eltern und ihre Kleinen viele Vorsorgetermine an. Die Früherkennungsuntersuchungen (1) U1 bis U7 der insgesamt zehn U-Untersuchungen sind in den ersten beiden Jahren vorgesehen. Eltern bekommen durch diese Termine einen Überblick über den Entwicklungs- und Gesundheitszustand ihres Kindes. Auch Impfungen spielen eine wichtige Rolle. Hier bietet es sich an, sich auch über zusätzlich mögliche Impfungen, z. B. gegen weitere Meningokokken-Gruppen, zu informieren und beraten zu lassen.

Die U1 findet für Babys bereits direkt nach der Geburt mit einer Überprüfung der lebenswichtigen Funktionen statt. Das gelbe Kinderuntersuchungsheft, das den Eltern ausgehändigt wird, begleitet sie nun die nächsten Jahre bei allen U-Untersuchungen.
Die U2 steht zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag an. Bei vielen Babys wird diese Untersuchung, die die Hörfunktion und den Stoffwechsel überprüft, noch im Krankenhaus durchgeführt.

Erste Impfberatung vom Kinder- und Jugendarzt bei der U3
In der vierten bis fünften Lebenswoche sollen im Rahmen der U3 Entwicklungsauffälligkeiten möglichst frühzeitig erkannt werden. Da für Babys im Alter von ca. sechs Wochen die erste Impfung (gegen Rotaviren) im Impfplan der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorgesehen ist, findet bei dieser Untersuchung meistens die erste Impfberatung statt. Bei dieser Gelegenheit sollten Eltern sich auch bereits über zusätzlich mögliche Impfungen, z. B. gegen verschiedene Meningokokken-Gruppen informieren. Gruppe B ist mit ca. 60 Prozent für die meisten Erkrankungsfälle in Deutschland verantwortlich – gefolgt von den Gruppen Y, C, W, A und anderen. (2)

Grundimmunisierungen und mögliche Grippe-Impfung
Die U4 findet im dritten bis vierten Lebensmonat statt und ist – falls bis dahin noch nicht erfolgt – ein möglicher Termin für die im Alter von 2 Monaten empfohlene Grundimmunisierungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung und Hepatitis B (6-fach-Impfung) sowie Pneumokokken, die ebenfalls im Alter von 2 Monaten empfohlen ist. Außerdem steht die körperliche und geistige Gesundheit im Mittelpunkt dieser Untersuchung.
Zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat werden die Entwicklungsschritte des Kleinkindes während der U5 beobachtet und Impfungen nachgeholt. Ab diesem Zeitpunkt kann über eine mögliche Grippeimpfung für die kalte Jahreszeit nachgedacht werden. Eltern sollten sich von ihrem Kinder- und Jugendarzt beraten lassen.

Impfprogramm fortsetzen und zusätzlich mögliche Impfungen gegen FSME und weitere Meningokokken-Gruppen
Die U6 im zehnten bis zwölften Lebensmonat soll abermals Entwicklungsauffällig- keiten aufdecken. Das Impfprogramm wird fortgesetzt, es kommen Standardimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken im Alter von 11-14 Monaten sowie gegen Meningokokken der Gruppe C ab dem Alter von 12 Monaten hinzu. Ab diesem Alter ist auch eine zusätzliche Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, die durch Zecken übertragen wird) möglich. Für Personen, die in sogenannten Risikogebieten wohnen, wird diese Impfung von der Krankenkasse erstattet. Eltern sollten sich von ihrem Kinder- und Jugendarzt beraten lassen.

Die U7 im 21. bis 24. Lebensmonat schließt fast ein ganzes Jahr später an den letzten Termin an. Auch hier werden Entwicklungsauffälligkeiten sowie das Sehvermögen überprüft, der Impfstatus kontrolliert und ggf. Impfungen nachgeholt.
Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt während der U-Untersuchungen auf zusätzlich mögliche Impfungen und den bestmöglichen Schutz für ihr Kind ansprechen. Die Kostenübernahme für Impfungen, die nicht standardmäßig empfohlen sind, müssen bei den Krankenkassen angefragt werden. Nachfragen lohnt sich!

Mehr Informationen zu allen möglichen Meningokokken-Impfungen und Tipps zur Kostenübernahme auch unter www.meningitis-bewegt.de.

(1) BZgA: „U1 bis U9 – Zehn Chancen für Ihr Kind“. Verfügbar unter: https://bit.ly/33x4eEb. Dezember 2019.
(2) RKI: „Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2018“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2pfEsGo. Dezember 2019.

Über „Meningitis bewegt.“
Die von GSK initiierte Aufklärungskampagne „Meningitis bewegt.“ zeigt 2020 eine
völlig neue Bildwelt. Hauptmotiv der Kommunikation ist ein kleines Mädchen, das
unter den Folgeschäden einer Meningokokken-Erkrankung leidet. Die reale und
zugleich respektvolle Bildwelt wurde in Zusammenarbeit mit Forschern, Ärzten,
Betroffenen und Eltern entwickelt. „Meningitis bewegt.“ will dadurch crossmedial eine
neue Awareness erreichen, damit sich alle Eltern aktiv bei ihrem Kinder- und
Jugendarzt über den bestmöglichen Impfschutz gegen Meningokokken informieren.

Ihre Ansprechpartner:
Melanie Piatanesi, Complementary Worker on behalf of GSK, PR-Managerin Impfstoffe
Tel.: +49 89 36044 8638, E-Mail: melanie.m.piatanesi@gsk.com
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, Prinzregentenplatz 9, 81675 München

Grit Petersohn, Agentur-Kontakt (Weitere Informationen und umfangreiches Bildmaterial)
Tel.: 0221 92 57 38 40, E-Mail: g.petersohn@borchert-schrader-pr.de
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