Das Jahr der Pflege nahezu wirkungslos verstrichen.
(ddp direct)Die Menschen werden immer älter und deutlich häufiger stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Pflege oder Betreuung der Angehörigen, wenn sie sich einmal nicht mehr selbst versorgen können?
Früher hat sich keine Familie Gedanken darüber gemacht, was einmal mit den pflegebedürftigen Eltern oder Großeltern geschieht. Es war selbstverständlich, dass sie von der eigenen Familie zu Hause gepflegt wurden. Zur Zeit der Großfamilien bewohnte zumindest eines der Kinder immer gemeinsam ein Haus mit den Eltern und Großeltern, so dass es mit der 24 Stunden Betreuung deutlich einfacher war als heute.
Aufgrund der finanziellen und beruflichen Situation hört Familienplanung sehr oft schon mit der Heirat auf. Die Geburtenzahlen sinken immer mehr. Hinzu kommt, dass heutzutage die Familien auch auf das Einkommen der Frauen angewiesen sind und somit die Familien sich immer weniger um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern können.
Selbst wenn trotz der widrigen Umstände der Wunsch besteht, die Pflege selbst zu übernehmen, stoßen viele auf berufliche Unvereinbarkeiten. Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern mobil zu sein. Dies bedeutet, dass man häufig unterwegs ist oder sogar aufgrund des Berufes mehrfach umziehen muss. Ein konsequentes Betreuungsarrangement kann dann nicht mehr garantiert werden.
Darüber hinaus wird Pflege zunehmend weniger als Familienpflicht sondern eher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen (s. § 8 Abs. 1 SGB XI). All diese Dinge erschweren die Pflege von Angehörigen, so dass es heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr ist, sich ohne professionelle Hilfe um seine pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Heute wird es häufig als lästige Pflicht nicht als Aufgabe – angesehen, wenn Eltern und Großeltern sich nicht mehr selbst versorgen können. Wer seine Angehörigen nicht in einem Pflegeheim unterbringen kann oder will, der kann auch auf eine Pflegehilfe zurückgreifen, die bei der täglichen Versorgung mithilft. So schließt man einen Kompromiss zwischen dem Abgeben der Angehörigen in ein Altenheim und der Vollzeitpflege zu Hause. Die Pflegehilfen unterstützen die Betreuungsperson, so dass diese sogar auch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Nur auf diese Weise wird die häusliche Pflege wohl noch zukunftsfähig sein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann sichergestellt werden und die Lebensqualität der älteren Menschen bleibt in den eigenen vier Wänden in gewohnter Umgebung erhalten.
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Der Bundesverband Haushaltshilfe und SeniorenBetreuung e.V. (BHSB) ist der größte europäische Branchenverband.
Neben der Organisation von Branchentreffen aller Art und organisierten Betreuertreffen ist vor allem das ständige Engagement für Transparenz, Professionalität und Einhaltung der hohen Qualitätsstandards die tägliche Arbeit des Bundesverbands.
Die Gründungsversammlung fand am 3.12.2007 statt. Das Amtsgericht Marburg hat den BHSB im Vereinsregister unter der Nummer VR 4723 eingetragen. Das Finanzamt Gießen hat die Gemeinnützigkeit unter der Str.Nr. 02022400246 festgestellt.
Vermittlungsagenturen und Angehörige sowie Betreuerinnen schlossen sich mit dem Ziel zusammen, der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland eine Stimme zu geben und zu fördern. Durch Einführung von Qualitätsstandards für seine Mitglieder, den Dialog mit Ministerien und Ämtern, sowie Aufklärung durch Medien und Internet arbeitet der Verband an der Verbesserung der 24 Stunden Betreuung durch osteuropäische EU-Bürger.
Oberstes Ziel ist es, mehr Sicherheit für alle beteiligten Parteien zu schaffen und langfristig Pflegefamilien sowie osteuropäische Betreuer davon zu überzeugen, dass nur durch die Vermittlung einer seriösen Agentur diese Sicherheit gewährleistet werden kann.
Kontakt:
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Werner Tigges
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