Werksangehöriger muss sich bei Schadensabrechnung Reparaturrabatt anrechnen lassen, welcher aufgrund einer Betriebsvereinbarung gewährt wird – Verkehrsrecht Dresden
Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden
Geschädigter darf von fiktiver Schadensabrechnung laut Gutachten auf tatsächliche Schadensabrechnung laut Rechnung wechseln. Einen Rabatt aufgrund Betriebsvereinbarung muss er sich anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 18.10.2011, Az. VI ZR 17/11).
Sachverhalt – Verkehrsrecht Dresden
K wird mit seinem BMW schuldlos in Unfall verwickelt. Laut Gutachten betragen die Reparaturkosten 3.446,12 EUR, der Restwert 31.500,00 EUR. K macht zunächst die Reparaturkosten laut Gutachten geltend. Dann lässt K den BMW in einer BMW-Niederlassung reparieren. Die Rechnung beträgt 4.005,25 EUR.
K ist BMW-Werksangehöriger. Aufgrund eine Betriebsvereinbarung muss er nur 2.905,88 EUR zahlen. K klagt die weiteren Reparaturkosten ein. Die Klage bleibt in allen Instanzen ohne Erfolg.
Rechtsgründe – Verkehrsrecht Dresden
Im Falle einer Schadensersatzpflicht kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB den erforderlichen Geldbetrag verlangen. Es gilt hierbei das Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. der Geschädigte muss nach seiner individuellen Lage die wirtschaftlich vernünftigste Lösung der Schadensbeseitigung wählen. Es gilt das Verbot der Bereicherung im Schadensersatzrecht.
Dem Schädiger sollen andererseits Leistungen Dritter als Folge des Schadensereignisses nicht zugutekommen, egal ob die Drittleistungen als Verpflichtung bestehen oder freiwillig erbracht werden. Der Werksangehörigenrabatt ist aber keine Drittleistung als soziale Sicherung oder Fürsorge bzgl. des Unfalles. Die Betriebsvereinbarung besteht ohnehin und unabhängig vom Unfall.
Mein Rechtstipp – Verkehrsrecht Dresden
„Für den Geschädigten ist es sinnvoll, sich bei der Schadensabrechnung Rechtsrat einzuholen. Es gibt eine Vielzahl von Detailfragen, die die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraussetzt“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Grundsätzliches zum Verkehrsrecht
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten.
In der Praxis spielen das
– Schadenseratzrecht,
– das Verkehrsstrafrecht,
– das Verkehrsbußgeldrecht,
– das Fahrerlaubnisrecht,
– das Fahrzeugkaufrecht und
– das Fahrzeugversicherungsrecht
die wichtigsten Rollen.
Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben.
Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Mandatsbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Philosophie Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Mitarbeiter der Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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