Sexuelle Belästigung kann Arbeitgeberkündigung rechtfertigen – Arbeitsrecht Dresden

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kann nach § 12 Abs. 3 AGG die Kündigung des Belästigenden angemessen sein – Arbeitsrecht Dresden

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Arbeitsrecht Dresden – Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz – Arbeitsrecht Dresden

Im Rahmen der Interessenabwägung bei der Frage der außerordentlichen Kündigung aufgrund sexueller Belästigung ist § 12 Abs. 3 AGG zu beachten, wonach der Arbeitgeber zur Ergreifung angemessener Maßnahmen verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 09.04.2011, Az. 2 AZR 323/10).

Sachverhalt – Arbeitsrecht Dresden

Arbeitnehmer A ist Produktmanager in einem Möbelhaus. 2007 macht er sexuelle Anspielungen gegenüber einer Kollegin. A erhält eine Abmahnung. 2008 kommt es zu 4 weiteren sexuellen Anspielungen. Der Arbeitgeber erklärt jetzt die außerordentliche Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht gibt dem Arbeitgeber recht.

Rechtsgründe – Arbeitsrecht Dresden

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung bereits nach § 626 Abs. 1 BGB. Die erforderliche Interesseabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde richtig ausgeübt. Nach § 3 Abs. 4 AGG liegt eine sexuelle Belästigung bereits vor, wenn durch das Verhalten des Belästigenden die Würde der Person verletzt wird. Es reicht, wenn die Unerwünschtheit für die verletzte Person objektiv erkennbar war. Auf die Vorstellung des Belästigenden kommt es nicht an. § 12 Abs. 3 AGG verlangt vom Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz der verletzten Person (z.B. Versetzung, Umsetzung oder gar außerordentliche Kündigung).

Mein Rechtstipp – Arbeitsrecht Dresden

„Der Arbeitgeber sollte sexuelle Belästigungen in seinem Unternehmen sehr ernst nehmen. Er ist verpflichtet, zum Schutz der verletzten Person einzuschreiten.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Arbeitsrecht Dresden

Grundsätzliches zu Arbeitsrecht Dresden

Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen zusammen. Gesetzte und Normen befinden sich in ständiger Entwicklung. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung setzt voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt. Die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen erfolgt durch die Gerichte. Für den Rechtsanwalt ist es unerlässlich, die höchstrichterliche Rechtsprechung ständig zu verfolgen. Nur so ist eine optimale Mandatsbearbeitung erfolgreich. Arbeitsrecht Dresden

Arbeitgeberarbeitsrecht und Arbeitnehmerarbeitsrecht – Arbeitsrecht Dresden

In folgenden Themen war Rechtsanwalt Ulrich Horrion für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig:

– Betriebsänderungen(Massenentlassungen)
– Einzelkündigungen,
– Umsetzungen / Versetzungen
– Abmahnungen und
– Arbeitszeugnisse.

Das Arbeitsrecht ist geprägt von Formalien und Fristen. Die Nichtbeachtung führt im Regelfall zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen für den Betroffenen.

Schon bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen sollte der fachkundige Rat des Rechtsanwaltes eingeholt werden. Arbeitsrecht Dresden.

Beratung und Kommunikation über Skype möglich – Arbeitsrecht Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Arbeitsrecht Dresden.

Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion –
Arbeitsrecht Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Arbeitsrecht Dresden.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Arbeitsrecht Dresden.

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion –
Arbeitsrecht Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Arbeitsrecht Dresden

Mitarbeiter Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Arbeitsrecht Dresden.

Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei.Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Interationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsrecht Dresden

Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Kontakt:
Arbeitsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9
01099 Dresden
0351-/ 803 09 40

www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
info@rechtsanwalt-horrion.de

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