SPD will NPD nicht über Grundgesetzänderung von Parteienfinanzierung abschneiden

Die CSU wird mit ihrem Vorhaben scheitern, die NPD über eine Grundgesetzänderung von der staatlichen Parteienfinanzierung abzuschneiden. Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann sagte der „Süddeutschen Zeitung“, diese Pläne der CSU seien verfassungswidrig, die SPD würde einen entsprechenden gesetzlichen Vorstoß deshalb im Bundestag und im Bundesrat ablehnen. „Wir können und werden da nicht mitmachen“, so Hartmann.

Für eine Grundgesetzesänderung ist in beiden Parlamentskammern eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die ohne Zustimmung der SPD nicht erreicht werden kann. Auch bei der FDP, den Grünen, der Linkspartei und in Teilen der CDU gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Einwände gegen einen solchen Schritt. Die CSU will darüber in ihrer Klausur im bayerischen Wildbad Kreuth beraten. Hartmann sagte, auch für die SPD sei es ein großes Ärgernis, dass die NPD Steuergelder erhalte. Doch eine Partei, die nicht verboten sei, dürfe rechtlich nicht von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Daher könne „eine verfassungswidrige Partei nicht mit verfassungswidrigen Instrumenten bekämpft werden“, argumentierte der Innenexperte. Der NPD sei allein über ein Parteienverbot beizukommen. Die Innenminister von Bund und Ländern prüfen derzeit, ob ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Erfolg haben kann. Hartmann warf der CSU vor, die Idee einer Grundgesetzänderung allein aus parteitaktischen Gründen zu propagieren. „Das ist alles Theaterdonner und dient nicht der inneren Sicherheit“, sagte Hartmann. Das zeige auch die Forderung von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, die Linkspartei ebenfalls von der Parteienfinanzierung auszuschließen und sie womöglich zu verbieten. „Das ist schäbig und peinlich“, sagte Hartmann.