CSU plant Altersvorsorge-Pflicht für Selbständige

Die CSU will Selbständige bei der Bekämpfung der Altersarmut stärker in die Verantwortung nehmen und planen auf ihrer Winterklausur im oberbayerischen Wildbad Kreuth einen Vorstoß, Freiberufler dazu zu verpflichten, finanziell für den Ruhestand vorzusorgen. Die Berliner CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Nicht allen Selbständigen ist die Notwendigkeit, für das Alter vorzusorgen, bewusst. Es droht ihnen Altersarmut oder sie fallen in die staatliche Grundsicherung.“

Das Risiko für Selbständige, im Alter arm zu werden, gilt als besonders hoch. Ihnen steht es bislang frei, sich für die Rente zu versichern. In der Beschlussvorlage für das Treffen der Bundestagsabgeordneten, die der SZ vorliegt, heißt es wörtlich: „Für Selbständige soll eine Pflicht zur Altersvorsorge eingeführt werden.“ Nach dem Willen der CSU soll damit verhindert werden, dass Selbständige im Ruhestand dem Staat zur Last fallen. Hierzu heißt es: „Voraussetzung ist, dass die Vorsorge als Rente ausgezahlt wird und durch diese Absicherung der spätere Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wirksam ausgeschlossen wird.“ Geht es nach Hasselfeldt, sollen noch 2012 die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Altersvorsorge geschaffen werden. „Ich würde mir wünschen, dass diese zum Jahr 2013 in Kraft tritt“, sagte die Landesgruppenchefin. Sie betonte, dass es ihr ausschließlich um eine angemessene Rentenvorsorge für die Freiberufler gehe. Der Vorschlag sei im Interesse dieser Personen. Sie sollen laut Hasselfeldt wählen können, ob sie gesetzlich oder privat vorsorgen. Der Vorstoß der CSU dürfte für weitere Spannungen in der Berliner Koalition sorgen. Im Zuge des so genannten Renten-Dialogs diskutiert die Politik seit längerem mit Verbänden und Experten über die Zukunft der Altersvorsorge. Die Fachleute zeigten sich bislang skeptisch, dass eine Versicherungspflicht rasch umgesetzt werden könne. Große Widerstände gibt es bislang beim Koalitionspartner FDP, die Liberalen wollen keine weiteren Vorschriften für Selbständige. Hasselfeldt glaubt jedoch, den Koalitionspartner noch überzeugen zu können. „Mit der Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung müsste auch die FDP gut leben können“, sagte sie. Die CSU sei fest entschlossen, ihre Vorschläge in die Berliner Koalition einzubringen. Die Landesgruppe der CSU will gleich bei einer ganzen Reihe von Themen in Kreuth Härte zeigen. Trotz aller Kritik auch aus der Koalition besteht Hasselfeldt darauf, das für 2013 bereits vereinbarte Betreuungsgeld bar an die Eltern auszuzahlen. „Eltern sollen sich keinem Generalverdacht ausgesetzt fühlen oder den Eindruck gewinnen, ihre Erziehungskompetenz sei per se in Zweifel gezogen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Für Irritationen hatte in den vergangenen Wochen der Vorschlag gesorgt, auch berufstätigen Frauen Betreuungsgeld zu bezahlen, solange sie keine Kinderkrippen in Anspruch nehmen. „Das Betreuungsgeld richtet sich nicht nur an alle, die ihr Kleinkind selbst betreuen, sondern auch an all jene, die von Oma und Opa oder einer Tagesmutter dabei unterstützt werden, Beruf und Familie zu vereinbaren“, hält das Papier dazu fest. Damit wolle die Partei einer „staatlichen Bevorzug“ der Krippe zuvorkommen. Außer der Sozialpolitik steht vor allem der künftige Kurs in der Europapolitik der Partei auf dem Programm der dreitägigen Klausur. Als Gast erwarten die Christsozialen unter anderem Klaus Regling, den Chef des Euro-Rettungsfonds EFSF. Die Milliardenhilfen für verschuldete Eurostaaten sind in der CSU umstritten, das Lager um den Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler dringt weiter auf härtere Sanktionen gegen Länder, die ihre Vorgaben nicht erfüllen. Auch mit dem Rechtsextremismus in Deutschland will sich die CSU befassen. Neben einem Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD will die Partei prüfen lassen, inwieweit verfassungsfeindliche Parteien „als effektive Maßnahme unterhalb des Parteiverbotverfahrens“ aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Dazu müsste jedoch das Grundgesetz geändert werden. Hasselfeldt will diesen Prüfauftrag nichts als Zweifel am Erfolg eines Verbotsverfahrens verstanden wissen. „Ich gehe momentan nicht davon aus, dass ein solchen Verfahren keine Chance hat.“