Eigentümer können ihre Immobilie oft nicht so ohne weiteres verkaufen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung muss der Verwalter zustimmen.
Magdeburg, 26.03.2019. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung. „Dabei lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung. Eigentümer können beim Verkauf ihrer Wohnung nämlich nicht immer frei darüber entscheiden, wer das Objekt in Zukunft bekommt. Die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft ist oft Pflicht“, erklärt die MCM Investor Management AG.
„Planen Wohnungseigentümer also einen Verkauf, sollten sie unbedingt prüfen, von wem sie die Zustimmung einholen müssen. Das erspart Stress und Ärger. Oft haben Eigentümergemeinschaften eine Verwalterzustimmung. Der Verwalter schaut sich also den potentiellen Käufer an und muss zustimmen“, so die MCM Investor weiter. Ziel des Ganzen ist, dass die anderen Eigentümer einen wirtschaftlich verlässlichen Käufer in ihre Gemeinschaft aufnehmen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Risikoreich könnte ein neuer Eigentümer sein, der beispielsweise sein Hausgeld nicht zahlen kann – denn das fällt zu Lasten aller anderen.
Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, schicken ein Schreiben an den Verwalter und erklären ihre Pläne. Dabei sollten Name und Adresse des potentiellen Käufers mitgeteilt werden. „Andererseits muss der Verwalter die Anfrage aber auch in drei bis vier Wochen bearbeiten und von einem Notar beglaubigen lassen. Zögert er die Zustimmung hinaus, kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen“, so die MCM Investor Management weiter. Ablehnen kann der Verwalter den potentiellen Käufer natürlich nicht nur aus Liquiditätsgründen, sondern auch, wenn es in der Vergangenheit Verstöße gegen Hausordnungen wie ein Tierverbot gegeben hatte. Kleinere Meinungsverschiedenheiten sind aber dennoch kein Grund, die Person abzulehnen. „Die Verwalterzustimmung ist recht umstritten. Es ist schwer, objektiv zu entscheiden, welcher künftige Eigentümer gut in die Eigentümergemeinschaft passen könnte. Auch eine sichere Prognose zur Zahlungsverlässlichkeit muss nicht gegeben sein, nur weil die Person eine sichere Einkommensquelle nachweisen kann“, betonen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.