Im Jahr 2004 wurde von der gesetzlichen Krankenversicherung das Sterbegeld gestrichen. Der Bürger wird mehr in Richtung Eigenvorsorge gedrängt. Mit der Sterbegeldversicherung wird eine risikolose Bestattungsvorsorge aufgebaut.
Wenn ein lieber Mensch aus dem Leben verabschiedet wird, kommt für die Angehörigen in vielen Fällen zur Trauer um den Verstorbenen auch noch die Sorge um die Kosten der Bestattung hinzu. Nicht selten reichen die Mittel nicht aus, um eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten, auch viele Kommunen beklagen die Zunahme der Sozialbegräbnisse. Immer mehr Bürger machen sich daher schon zu Lebzeiten Gedanken über die Absicherung der eigenen Bestattung. Bewährt hat sich hier die Sterbegeldversicherung, die Vorteile sind vielfältig.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.sterbegeldversicherung-iak.de
Eine Sterbegeldversicherung kann mit einer laufenden Beitragszahlung abgeschlossen werden. Bis zu einem vereinbarten Alter, in der Regel 65 oder 85 Jahre, werden monatlich gleichbleibende Beiträge eingezahlt. Der Versicherungsschutz endet aber nicht mit dem Ende der Beitragszahlung, sondern die Sterbegeldversicherung besteht lebenslang. Damit ist garantiert, dass im Todesfall auch die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung steht.
Anders als bei den meisten Varianten der Lebensversicherung kann die Sterbegeldversicherung mit einem entscheidenden Vorteil punkten: Die meisten Gesellschaften verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. Damit kann die Sterbegeldversicherung ungeachtet von gesundheitlichen Risiken oder Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Es macht Sinn, sich darüber rechtzeitig zu informieren, den bei Verzicht auf die Gesundheitsprüfung fällt in der Regel eine Wartezeit an. Je nach Eintrittsalter variiert diese zwischen 6 und 36 Monaten. Bei Tod innerhalb der Wartezeit werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet oder eine gestaffelte Auszahlung vorgenommen.
Wer gesund ist, kann auch auf eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit zurückgreifen. In der Regel verlangen die Gesellschaften kein Attest vom Arzt, sondern man bestätigt mit seiner Unterschrift, dass man nicht an einer lebensbedrohenden Krankheit leidet. Nach Informationen der entsprechenden Unternehmen ist auch der zweite Herzinfarkt, der z. B. vor drei Jahren behandelt wurde, als unproblematisch einzustufen.
Manche Tarife der Sterbegeldversicherung bieten noch eine kleine Extraleistung: Kommt durch die Folgen eines Unfalls zum Tod, wird die doppelte oder sogar die dreifache Versicherungssumme ausgezahlt.
Vorteil der Sterbegeldversicherung gegenüber anderen Varianten der Bestattungsvorsorge: Mit einem Sparvertrag kann man in der Regel nicht in ein paar Jahren für z. B. 20 Euro ausreichend Geld für die Bestattung ansparen. Die Sterbegeldversicherung garantiert die vereinbarte Versicherungssumme, hinzu kommt noch die Überschussbeteiligung oder auch eine Bonuszahlung. Auch der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung bietet für die ältere Generation die Möglichkeit, unkompliziert eine eigene Bestattungsvorsorge abzuschließen.
Letztendlich noch ein wichtiger Vorteil: Das Bundessozialgericht Kassel hat vor kurzer Zeit noch geurteilt, dass eine Sterbegeldversicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit oder bei Bezug von Grundsicherung nicht aufgebraucht werden muss, da ein angemessenes Begräbnis Grundpfeiler der menschlichen Würde darstellt.
Bildquelle: Kathrin Frischemeyer, www.pixelio.de
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