Für das Betreiben von Websites gelten in Deutschland bestimmte rechtliche Vorschriften. Wer sich nicht daran hält, riskiert kostenträchtige Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen. Worauf es ankommt, weiß die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
1. Impressumspflicht
Gemäß dem Telemediengesetz sind geschäftsmäßige Betreiber einer Website dazu verpflichtet, ein Impressum anzugeben. Dieses muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Im Impressum sind vollständige und richtige Angaben Pflicht. Dazu gehören unter anderem der Name des Betreibers, seine Anschrift und die E-Mail-Adresse. Wenn der Betreiber einer Kammer angehört oder ins Handelsregister eingetragen ist, sind auch Angaben hierüber obligatorisch. Je nach Branche sind darüber hinaus weitere Angaben notwendig. „Beim Impressum kann man viel falsch machen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Rechtsanwalt damit beauftragen, es einmal zu überprüfen“, rät Nicole Mutschke, Rechtsanwältin und zertifizierte Fachkraft für Datenschutz.
2. Namens- und Markenrechte
Schon bei der Auswahl der Domain müssen Betreiber einer Website sich fragen, ob damit Namens- und Markenrechte verletzt werden. Ist ein Name oder eine Marke geschützt, dürfen sie nicht von Dritten verwendet werden. Sonst drohen Abmahnungen und Schadensersatz.
3. Urheberrecht
Es ist leicht, im Internet Bilder und Texte zu kopieren. Allerdings dürfen diese nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis auf der eigenen Website verwendet werden – es sei denn, es handelt sich um erlaubte Zitate, die als solche kenntlich gemacht sind. Wer Bilder für seine Website benötigt, sollte sie deshalb am besten selbst erstellen oder bei Bilddatenbanken erwerben. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass sie für die Verwendung auf der Website lizensiert sind.
4. Verlinkungen
Verlinkungen auf andere Websites sind grundsätzlich erlaubt. Wer auf andere Websites verlinkt, muss aber deutlich machen, dass es sich dabei um fremde Inhalte handelt.
5. Datenschutz
Auch für das Betreiben von Websites sind seit Geltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhöhte Anforderungen zu beachten. Dazu gehört insbesondere eine vollständige und korrekte Datenschutzerklärung. Wenn über die Website Daten erhoben werden, muss das DSGVO-konform passieren. „Kein leichtes Unterfangen“, sagt Nicole Mutschke. „Denn die Vorgaben sind ausgesprochen komplex.“
6. Onlineshops
Je nach Branche und Art der Website können noch zahlreiche andere Vorgaben zu beachten sein. Das gilt insbesondere für das Betreiben von Onlineshops. Hierbei stellt der Gesetzgeber erhebliche Anforderungen mit umfangreichen Informationspflichten und Vorgaben zum Vertragsschluss – gerade, wenn es um Geschäfte mit Verbrauchern geht.
„Die gesetzlichen Regelungen für das Betreiben von Websites sind verstreut und kompliziert. Deshalb sind sie von Laien kaum zu durchschauen“, so die Einschätzung von Nicole Mutschke. „Wir empfehlen den Website-Check durch einen Rechtsanwalt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.“
Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten auch in IT-rechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld. www.kanzlei-mutschke.de
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