PKV: Was ändert sich durch die Unisex-Tarife?

Ursprünglich war die Einführung der Unisex-Tarife nur für Neukunden der privaten Krankenversicherung geplant, aus einigen Insiderberichten geht nun aber hervor, dass möglicherweise auch eine Einführung für Bestandskunden nicht undenkbar sei. Dies könnte viele Kunden besonders teuer zu stehen kommen, da sie dann neben den jährlichen Beitragserhöhungen auch mit Erhöhungen durch die Unisex-Tarife zu rechnen hätten.

Unisex-Tarife ab Ende 2012

Ende 2012, genauer gesagt am 21.12.12 dürfen die privaten Krankenversicherer nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten, also Tarife, bei denen das Geschlecht bei der Beitragsberechnung zumindest oberflächig keine Rolle spielt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof im März 2011, da das bisherige Verfahren bei der Beitragsberechnung gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau verstoße. Sollte es neben der Einführung für Neukunden auch zu einer Gültigkeit für Bestandskunden kommen, so müssten vor allem männliche Bestandskunden deutlich tiefer in die Tasche greifen. Experten rechnen mit Erhöhungen von bis zu 35 Prozent.

Höhere Beiträge für Männer

Nach einigen Expertenberechnung dürften die Beitragserhöhungen im kommenden Jahr aufgrund der höheren Lebenserwartung und anderen Problemen im kommenden Jahr global gesehen noch ein wenig höher ausfallen, als die Beitragserhöhungen 2012. 2013 dürften sich die Beiträge für beide Geschlechter dann aufgrund der Unisex-Tarife noch einmal deutlich verteuern. Zwar dürften die Beiträge für Männer deutlich mehr anziehen, die Einführung der Unisex-Tarife in anderen Ländern wie Belgien und den Niederlanden hat jedoch gezeigt, dass insgesamt die Beiträge für beide Geschlechter steigen dürften.

Einführung für Bestandskunden noch ungeklärt

Für viele Frauen könnten die Einführung der Unisex-Tarife jedoch auch sinkende Beiträge zur Folge haben, sodass es sich für sie lohnen würde, in einen der günstigen neuen Unisex-Tarife zu wechseln. Sollte es jedoch zu einer Einführung für alle Kunden kommen, wäre dies nicht der Fall. Ob Bestandskunden von den Unisex-Tarifen betroffen sein werden, wird sich erst in der Zukunft entscheiden. Ob dies jedoch auch rechtlich möglich sei, ist bisher ungeklärt. Einigen Experten Meinungen zufolge müsse bei einer Einführung für Bestandskunden eine Umverteilung der Altersrückstellungen vorgenommen werden, was unter Umständen verfassungswidrig sei.

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Christoph Hanenkamp