Weihnachten steht vor der Tür und schon wird in vielen Betrieben die Weihnachtsfeier mit der Belegschaft geplant. Für die meisten Mitarbeiter ist dieser Event eine willkommene Gelegenheit sich auch privat mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Im Gegensatz dazu fragen sich einige Mitarbeiter, wie sie sich vor dieser Feier drücken können.
Wird die Weihnachtsfeier während der regulären Arbeitszeit stattfinden, kann sich der einzelne Mitarbeiter nicht selbst ausschließen. Er muss an dieser Feier teilnehmen, auch wenn es schwer fällt. Will er aber in keinem Fall an der Feier teilnehmen, dann muss er an seinem Arbeitsplatz arbeiten. Ist dies nicht möglich, braucht er die Erlaubnis von seinen Vorgesetzen, dass er der Weihnachtsfeier fern bleiben darf.
Für Teilzeitkräfte gibt es gesonderte Regelungen und auch für den Fall, dass die Weihnachtsfeier entweder auf den Abend oder einem Wochenende stattfindet. Was der Einzelne beachten muss, wenn er der Weihnachtsfeier fernbleiben will, darüber informiert ihn Roland Sudmann. Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und die meisten Sorgen und Probleme seiner Mandanten sind ihm anhand seiner langen beruflichen Laufbahn bestens bekannt.
Roland Sudmann ist Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel, die ihren Sitz in Mannheim hat. Doch Fachanwalt Sudmann ist nicht nur regional, sondern im gesamten Bundesgebiet tätig. Er vertritt Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen und steht auch mittleren und kleineren Unternehmen als externe Abteilung für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Bevor man es sich mit seinem Vorgesetzten verscherzt sollte man sich den Rat von Fachanwalt Sudmann einholen, damit es nach Weihnachten keine Probleme am Arbeitsplatz gibt.